Kinderkrankentage: Deine Rechte als Elternteil

Es ist Montagmorgen, 6:30 Uhr. Dein Kind wacht auf mit Fieber, Husten und glasigen Augen. An Kita oder Schule ist nicht zu denken. Gleichzeitig wartet im Büro ein wichtiges Meeting. Was nun? Darfst du einfach zu Hause bleiben? Wird dein Lohn weitergezahlt? Und was passiert, wenn dein Kind länger krank ist?

Diese Situation kennen fast alle berufstätigen Eltern in der Schweiz. Die gute Nachricht: Das Schweizer Recht schützt dich in dieser Lage — allerdings ist die Rechtslage komplexer, als viele denken. In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du alles über deine Rechte bei Kinderkrankentagen, die relevanten Gesetzesartikel, Lohnfortzahlung, Gesamtarbeitsverträge und praktische Tipps für den Alltag.


Auf einen Blick: Deine wichtigsten Rechte

Bevor wir ins Detail gehen, hier die Kurzübersicht:

Situation Rechtsgrundlage Dauer Lohn
Kind kurzfristig krank Art. 36 Abs. 3 ArG Max. 3 Tage pro Krankheitsfall Ja (Art. 324a OR)
Betreuung Familienangehöriger Art. 329h OR Max. 3 Tage pro Fall, 10 Tage/Jahr Ja
Schwer krankes Kind (unter 18) Art. 329i OR + EO Max. 14 Wochen 80% via EO

Art. 36 ArG: Die Basis — bis 3 Tage pro Krankheitsfall

Was sagt das Gesetz?

Art. 36 Abs. 3 des Arbeitsgesetzes (ArG) ist die zentrale Bestimmung für berufstätige Eltern mit kranken Kindern. Er besagt: Arbeitnehmer:innen mit Familienpflichten haben Anspruch auf die zur Betreuung kranker Kinder notwendige Zeit — bis zu einem Maximum von 3 Arbeitstagen pro Krankheitsfall.

Das bedeutet konkret:

  • Pro Krankheitsfall stehen dir bis zu 3 freie Tage zu — nicht pro Jahr.
  • Hat dein Kind im Januar eine Grippe und im März eine Magen-Darm-Infektion, kannst du bei beiden Krankheitsfällen jeweils bis zu 3 Tage frei nehmen.
  • Die 3 Tage sind eine Obergrenze. Wird dein Kind am zweiten Tag wieder gesund, musst du nach Treu und Glauben am dritten Tag wieder zur Arbeit erscheinen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Arbeitnehmer:innen mit eigenen Kindern bis 15 Jahre
  • Es spielt keine Rolle, ob du Vater oder Mutter bist
  • Auch Stiefeltern und Pflegeeltern können sich auf Familienpflichten berufen
  • Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob du Voll- oder Teilzeit arbeitest

Welche Voraussetzungen gelten?

  1. Arztzeugnis: Du benötigst ein ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass dein Kind krank ist und Betreuung braucht. Tipp: Bitte den Kinderarzt oder die Kinderärztin gleich beim ersten Besuch um ein Arztzeugnis — auch wenn es sich "nur" um eine Erkältung handelt.
  2. Keine andere Betreuung möglich: Die Betreuung muss notwendig sein. Das heisst, du musst plausibel machen, dass keine andere Person (Partner:in, Grosseltern, Nachbar:innen) einspringen kann.
  3. Meldepflicht: Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie möglich — idealerweise vor Arbeitsbeginn.

Wichtig: Art. 36 ArG gilt nicht für alle

Das Arbeitsgesetz (ArG) gilt nicht für alle Beschäftigten. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Leitende Angestellte im Sinne von Art. 3 lit. d ArG
  • Öffentliche Verwaltungen (Bund, Kantone, Gemeinden — diese haben eigene Regelungen)
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Haushaltshilfen in Privathaushalten

Falls du in einem dieser Bereiche arbeitest, gelten möglicherweise grosszügigere oder restriktivere Regeln gemäss deinem Arbeitsvertrag oder dem anwendbaren Personalrecht.


Art. 329h OR: Betreuungsurlaub — zusätzlicher Schutz seit 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es mit Art. 329h des Obligationenrechts (OR) eine weitere wichtige Rechtsgrundlage. Dieser Artikel gewährt Arbeitnehmer:innen bezahlten Kurzurlaub für die Betreuung von Familienangehörigen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.

Was bringt Art. 329h OR zusätzlich?

  • Bis 3 Tage pro Ereignis, maximal 10 Tage pro Jahr
  • Gilt nicht nur für Kinder, sondern auch für Partner:in, Eltern, Geschwister und Schwiegereltern
  • Der Begriff "gesundheitliche Beeinträchtigung" ist breit gefasst: Krankheit, Unfall und Behinderung fallen darunter

Besonderheit bei Kindern

Für die Betreuung kranker Kinder gilt eine wichtige Ausnahme: Die Jahresobergrenze von 10 Tagen greift bei Kindern nicht. Das bedeutet, dass du bei mehreren Krankheitsfällen deines Kindes im selben Jahr mehr als 10 Tage beanspruchen kannst — jeweils bis zu 3 Tage pro Krankheitsfall.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Art. 36 ArG und stärkt die Position von Eltern deutlich.

Art. 36 ArG und Art. 329h OR — was gilt parallel?

Beide Bestimmungen gelten nebeneinander. Du kannst dich je nach Situation auf die für dich günstigere Regelung berufen. In der Praxis bedeutet das:

  • Für ein krankes Kind: Beide Artikel anwendbar, kein Jahresmaximum von 10 Tagen
  • Für eine kranke Partnerin/Mutter/Schwiegervater: Nur Art. 329h OR, mit 10-Tage-Jahresdeckel

Lohnfortzahlung: Bekommst du deinen Lohn weiterbezahlt?

Die Frage, die alle Eltern am meisten beschäftigt: Wird der Lohn weitergezahlt, wenn ich wegen meines kranken Kindes zu Hause bleibe?

Die Rechtslage im Detail

Die Lohnfortzahlung bei Kinderkrankentagen basiert auf Art. 324a OR. Dieser Artikel regelt die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung. Eine solche Verhinderung liegt vor, wenn:

  • Du selbst krank bist, oder
  • Ein Familienangehöriger krank ist, für den eine gesetzliche Unterstützungspflicht besteht (z. B. dein Kind)

Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Pflege eines kranken Kindes unter Art. 324a OR fällt.

Wie lange wird der Lohn bezahlt?

Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach den gleichen Regeln wie bei eigener Krankheit:

Dienstjahr Berner Skala Zürcher Skala Basler Skala
1. Dienstjahr 3 Wochen 3 Wochen 3 Wochen
2. Dienstjahr 1 Monat 8 Wochen 2 Monate
3.–4. Dienstjahr 2 Monate 9 Wochen 3 Monate
5.–9. Dienstjahr 3 Monate

Achtung: Die Absenzen wegen deines kranken Kindes werden zusammen mit deinen eigenen Krankheitstagen gerechnet. Warst du in diesem Dienstjahr also schon selbst 2 Wochen krank, reduziert sich der verbleibende Lohnfortzahlungsanspruch für Kinderkrankentage entsprechend.

Krankentaggeldversicherung

Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung (KTG) abgeschlossen. Diese ersetzt die gesetzliche Lohnfortzahlung häufig durch eine grosszügigere Lösung:

  • Typisch: 80% des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen
  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder das Personalreglement, ob eine KTG besteht
  • Wichtig: Nicht alle KTG-Lösungen decken auch Absenzen wegen kranker Kinder ab — frag im Zweifel bei der HR-Abteilung nach

Gesamtarbeitsverträge (GAV): Oft grosszügigere Regelungen

Die gesetzlichen Mindeststandards (3 Tage pro Fall, Lohnfortzahlung nach Skala) sind genau das: Mindeststandards. Viele Branchen bieten über Gesamtarbeitsverträge (GAV) deutlich bessere Konditionen.

Was ein GAV ändern kann

  • Mehr freie Tage: Manche GAV gewähren 5 oder mehr bezahlte Tage pro Krankheitsfall
  • Höhere Lohnfortzahlung: Voller Lohn statt nur nach Skala
  • Kein Arztzeugnis ab Tag 1: Einige GAV verlangen erst ab dem 3. Tag ein Zeugnis
  • Zusätzliche Betreuungstage: Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus

Beispiele aus der Praxis

Branche / GAV Regelung Kinderkrankentage
Öffentlicher Dienst (viele Kantone) 5–10 bezahlte Tage pro Jahr für Kinderbetreuung
Gesundheitswesen (diverse GAV) Bis 5 Tage pro Krankheitsfall
Banken (Bankpersonalverordnung) 3–5 Tage bezahlt, teils ohne Arztzeugnis am 1. Tag
Detailhandel (Coop, Migros) 3 Tage pro Fall, grosszügige KTG-Regelung
Tech / Startups (häufig einzelvertragliche Regelung) Oft flexible Homeoffice-Lösungen

So findest du heraus, ob für dich ein GAV gilt

  1. Prüfe deinen Arbeitsvertrag — dort steht meist, welcher GAV anwendbar ist
  2. Frage deine HR-Abteilung
  3. Suche auf gavservice.ch nach deiner Branche
  4. Kontaktiere deine Gewerkschaft (z. B. Unia, Syna, Angestellte Schweiz)

Langfristig krankes Kind: Betreuungsentschädigung über die EO

Was passiert, wenn dein Kind nicht nur eine Woche Grippe hat, sondern schwer erkrankt — etwa an Krebs, einer chronischen Krankheit oder nach einem schweren Unfall? Für diese Fälle hat die Schweiz seit dem 1. Juli 2021 den Betreuungsurlaub nach Art. 329i OR eingeführt, finanziert über die Erwerbsersatzordnung (EO).

Voraussetzungen für die Betreuungsentschädigung

Die Betreuungsentschädigung greift bei einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung des Kindes. Diese liegt vor, wenn:

  • Eine wesentliche Veränderung des körperlichen oder psychischen Zustands eingetreten ist
  • Der Verlauf oder Ausgang schwer vorhersehbar ist, oder
  • Eine bleibende oder zunehmende Beeinträchtigung oder der Tod zu erwarten ist

Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein.

Dauer und Höhe

  • Maximum 14 Wochen (98 Tage) Betreuungsurlaub
  • Der Urlaub muss innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden
  • Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens
  • Maximal CHF 220 pro Tag (Stand 2026)
  • Beide Elternteile können die 14 Wochen untereinander aufteilen

So beantragst du die Betreuungsentschädigung

  1. Arztzeugnis einholen, das die schwere gesundheitliche Beeinträchtigung bescheinigt
  2. Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse (jene deines Arbeitgebers)
  3. Das Formular findest du auf ahv-iv.ch unter "Betreuungsentschädigung"
  4. Die Ausgleichskasse prüft den Anspruch und zahlt die Taggelder aus

Kündigungsschutz während des Betreuungsurlaubs

Während des Betreuungsurlaubs geniesst du einen Kündigungsschutz von 6 Monaten (Art. 336c Abs. 1 lit. c^bis OR). Eine Kündigung durch den Arbeitgeber während dieser Zeit ist nichtig.


Dein Kind ist krank: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Damit du im Ernstfall nicht lange überlegen musst, hier der optimale Ablauf:

Schritt 1: Arbeitgeber sofort informieren

  • Rufe an oder schreibe eine Nachricht vor Arbeitsbeginn
  • Nenne die voraussichtliche Dauer ("mein Kind hat hohes Fieber, ich bleibe heute zu Hause und gebe morgen Bescheid")
  • Biete — wenn möglich — an, dringende Aufgaben von zu Hause zu erledigen

Schritt 2: Arztzeugnis besorgen

  • Geh mit deinem Kind zum Kinderarzt oder zur Kinderärztin
  • Bitte um ein Arztzeugnis, das die Betreuungsbedürftigkeit bestätigt
  • Bei leichteren Erkrankungen: Manche Arbeitgeber akzeptieren das Arztzeugnis erst ab dem 2. oder 3. Tag — prüfe dein Personalreglement

Schritt 3: Betreuung organisieren

  • Überlege, ob dein:e Partner:in am nächsten Tag übernehmen kann — wechselt euch ab
  • Prüfe, ob Grosseltern, Gotti/Götti oder Nachbar:innen einspringen können
  • Kontaktiere Notfallbetreuungsangebote (siehe Abschnitt unten)

Schritt 4: Dokumentation

  • Bewahre das Arztzeugnis auf
  • Notiere die Absenztage (für deine eigene Übersicht und im Falle von Rückfragen)

Praktische Tipps: Notfallbetreuung organisieren

Die gesetzlichen 3 Tage pro Krankheitsfall klingen in der Theorie gut. In der Praxis weiss jede:r Elternteil: Kinder sind manchmal eine Woche oder länger krank. Was tun?

Notfallbetreuungsdienste

Mehrere Organisationen in der Schweiz bieten Notfallbetreuung für kranke Kinder an:

  • SRK-Kinderbetreuung zu Hause: Das Schweizerische Rote Kreuz bietet in vielen Regionen Betreuung durch ausgebildete Betreuer:innen an — auch für kranke Kinder. Kosten: ca. CHF 9–15/Stunde je nach Kanton.
  • Care4Kids / Familienservice: Professionelle Notfallbetreuung, teils von Arbeitgebern finanziert.
  • Nachbarschaftshilfe: Quartiervereine, Kirchgemeinden und Elternnetzwerke organisieren oft informelle Betreuungshilfe.

Netzwerk aufbauen — bevor der Ernstfall eintritt

  • Sprich frühzeitig mit Grosseltern, Nachbar:innen und Freund:innen ab, wer im Notfall einspringen könnte
  • Tauscht euch in der Kita- oder Spielgruppen-Elterngruppe aus — vielleicht gibt es Eltern mit ähnlicher Situation, die sich gegenseitig entlasten können
  • Erkundige dich bei deinem Arbeitgeber, ob ein Familienservice oder eine Notfallbetreuungslösung angeboten wird
  • Lege eine Notfall-Kontaktliste an mit 2–3 Personen, die kurzfristig verfügbar wären

Homeoffice als pragmatische Lösung

Manche Arbeitgeber bieten die Möglichkeit, bei einem kranken Kind von zu Hause aus zu arbeiten. Das ist zwar kein gesetzlicher Anspruch, aber in vielen Unternehmen — besonders seit der Pandemie — gelebte Praxis.

Tipp: Kläre mit deinem Vorgesetzten im Voraus, wie mit solchen Situationen umgegangen wird. Wenn Homeoffice grundsätzlich möglich ist, vereinbart eine Regelung: z. B. "Bei leichteren Erkrankungen kann ich im Homeoffice arbeiten, bei schwerer Krankheit nehme ich Kinderkrankentage."


Arbeitgeber-Kommunikation: So gehst du professionell vor

Das Thema "Kind krank" kann am Arbeitsplatz zu Spannungen führen — vor allem, wenn es häufiger vorkommt. Mit der richtigen Kommunikation beugst du Konflikten vor.

Dos

  • Frühzeitig informieren: Je früher dein Arbeitgeber Bescheid weiss, desto besser kann er planen.
  • Proaktiv Lösungen anbieten: "Ich kann die dringenden E-Mails von zu Hause beantworten" oder "Kollegin Meier ist eingeweiht und kann die Kundenpräsentation übernehmen."
  • Transparent sein: Du musst keine Details zur Krankheit nennen, aber die grundsätzliche Information ("Kind krank, Arztbesuch nötig") ist angemessen.
  • Nacharbeiten anbieten: Zeige Bereitschaft, verpasste Arbeit nachzuholen.

Don'ts

  • Nicht rechtfertigen: Du hast ein gesetzliches Recht auf diese freien Tage. Du musst dich nicht entschuldigen.
  • Nicht lügen: Sag nicht, du seist selbst krank. Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
  • Nicht erreichbar sein müssen: Wenn du Kinderkrankentage nimmst, bist du nicht verpflichtet, ständig erreichbar zu sein — auch wenn es kollegial ist, für dringende Fragen verfügbar zu sein.

Sonderfall: Alleinerziehende Eltern

Als alleinerziehender Elternteil stehst du vor einer besonderen Herausforderung: Es gibt keine:n Partner:in, die oder der einspringen kann. Die gesetzlichen Rechte gelten für dich genauso wie für Eltern in Partnerschaften, aber in der Praxis brauchst du ein noch stärkeres Netzwerk.

Unsere Tipps für Alleinerziehende:

  • Baue dir ein verlässliches Betreuungsnetzwerk auf (mindestens 2–3 Personen)
  • Prüfe, ob du Anspruch auf höhere Subventionen für Notfallbetreuung hast
  • Sprich offen mit deinem Arbeitgeber über deine Situation — viele zeigen Verständnis und bieten flexible Lösungen
  • Informiere dich über deine Rechte als alleinerziehender Elternteil in unserem Ratgeber Alleinerziehend: So findest du die passende Betreuung

Unterschied: Kinderkrankentage vs. Kita-Regeln bei kranken Kindern

Dieser Artikel fokussiert auf deine Rechte als Arbeitnehmer:in gegenüber deinem Arbeitgeber. Davon zu unterscheiden sind die Regeln der Kita oder Spielgruppe, wann dein Kind die Einrichtung besuchen darf.

Die wichtigsten Unterschiede:

Thema Kinderkrankentage (Arbeitsrecht) Kita-Regeln
Geregelt durch ArG, OR, GAV Kita-Vertrag, Betriebsreglement
Betrifft Dein Verhältnis zum Arbeitgeber Dein Verhältnis zur Kita
Kernfrage Darf ich zu Hause bleiben? Darf mein Kind in die Kita?
Arztzeugnis Für Arbeitgeber Für Wiederaufnahme in die Kita

Alles rund um die Frage, ab wann dein Kind nach einer Krankheit wieder in die Kita darf, Meldepflichten und Karenzzeiten findest du in unserem Artikel Kind krank: Wann darf es in die Kita?.


Besondere Situationen

Beide Elternteile arbeiten Vollzeit

Wenn beide Elternteile arbeiten, hat jeder Elternteil einen eigenen Anspruch auf Kinderkrankentage gegenüber seinem/ihrem Arbeitgeber. Ihr könnt euch also abwechseln: Am Montag bleibt Mama zu Hause, am Dienstag Papa.

Patchwork-Familien

Bei Patchwork-Familien ist die Rechtslage weniger klar. Grundsätzlich gilt Art. 36 ArG für eigene Kinder. Bei Stiefkindern, die im gleichen Haushalt leben, kann ebenfalls eine Familienpflicht bestehen — dies ist aber im Einzelfall zu prüfen.

Kind chronisch krank

Bei chronisch kranken Kindern, die häufig Betreuung benötigen, stösst das Modell von 3 Tagen pro Fall an seine Grenzen. Hier empfehlen wir:

  • Prüfe, ob die Betreuungsentschädigung der EO greift (bei schwerer Beeinträchtigung)
  • Sprich mit dem Arbeitgeber über flexible Arbeitsmodelle (Teilzeit, Homeoffice, Gleitzeit)
  • Erkundige dich bei der IV (Invalidenversicherung), ob Ansprüche auf Hilflosenentschädigung oder Assistenzbeiträge bestehen

Mehrere Kinder gleichzeitig krank

Wenn zwei oder drei Kinder gleichzeitig krank werden (z. B. Magen-Darm verbreitet sich durch die Familie), gilt dies als ein Krankheitsfall. Du hast Anspruch auf bis zu 3 Tage — nicht 3 Tage pro Kind.

Werden die Kinder nacheinander krank (Kind 1 am Montag, Kind 2 am Donnerstag), handelt es sich um zwei separate Krankheitsfälle mit jeweils bis zu 3 Tagen Anspruch.


Deine Rechte zusammengefasst: Gesetzesartikel im Überblick

Gesetz Artikel Inhalt
Arbeitsgesetz (ArG) Art. 36 Abs. 3 Bis 3 Tage frei pro Krankheitsfall des Kindes (mit Arztzeugnis)
Obligationenrecht (OR) Art. 324a Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung (inkl. krankes Kind)
Obligationenrecht (OR) Art. 329h Bezahlter Kurzurlaub für Betreuung von Angehörigen; kein Jahresmax. bei Kindern
Obligationenrecht (OR) Art. 329i Betreuungsurlaub bei schwer krankem Kind (max. 14 Wochen, EO-finanziert)
Obligationenrecht (OR) Art. 336c Abs. 1 lit. c^bis Kündigungsschutz während Betreuungsurlaub (6 Monate)
EO / EOG Art. 16n ff. Betreuungsentschädigung: 80% Lohn, max. CHF 220/Tag

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Kinderkrankentage habe ich pro Jahr?

Es gibt kein fixes Jahresmaximum für Kinderkrankentage in der Schweiz. Pro Krankheitsfall stehen dir bis zu 3 Tage zu (Art. 36 Abs. 3 ArG). Bei mehreren Krankheitsfällen im Jahr addieren sich die Tage. Die 10-Tage-Jahresgrenze aus Art. 329h OR greift bei Kindern nicht.

Muss ich ein Arztzeugnis vorlegen?

Ja, Art. 36 Abs. 3 ArG verlangt ein Arztzeugnis. In der Praxis verlangen viele Arbeitgeber das Zeugnis erst ab dem 2. oder 3. Tag. Prüfe dein Personalreglement oder den GAV. Unser Tipp: Lass dir im Zweifel immer ein Arztzeugnis ausstellen — es schützt dich vor Diskussionen.

Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, weil ich oft wegen meinem kranken Kind fehle?

Grundsätzlich nein, solange du deine Rechte korrekt ausübst. Häufige Absenzen können zwar langfristig ein Thema werden, aber eine Kündigung allein wegen der Wahrnehmung gesetzlicher Kinderkrankentage wäre treuwidrig. Während des Betreuungsurlaubs nach Art. 329i OR besteht zudem ein expliziter Kündigungsschutz von 6 Monaten.

Werden Kinderkrankentage von meinen Ferientagen abgezogen?

Nein. Kinderkrankentage sind kein Ferienbezug. Sie sind gesetzlich geschützte Abwesenheiten. Dein Arbeitgeber darf die Tage nicht von deinem Ferienguthaben abziehen.

Was gilt bei Teilzeitarbeit?

Die gleichen Rechte. Arbeitest du 60%, hast du denselben Anspruch auf 3 Tage pro Krankheitsfall. Natürlich nur an Tagen, an denen du normalerweise arbeiten würdest. Fällt die Krankheit auf einen freien Tag, brauchst du keinen Kinderkrankentag.

Kann ich Kinderkrankentage nehmen, wenn mein Kind einen Arzttermin hat?

Ein regulärer Arzttermin (Vorsorgeuntersuchung, Impfung) ist kein Krankheitsfall. Für solche Termine kannst du je nach Arbeitsvertrag oder GAV einen Kurzurlaub beantragen oder die Arbeitszeit flexibel gestalten.

Was passiert, wenn mein Kind länger als 3 Tage krank ist?

Nach den gesetzlichen 3 Tagen pro Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Dein:e Partner:in übernimmt (eigener Anspruch)
  • Du nimmst Ferientage oder unbezahlten Urlaub
  • Du arbeitest im Homeoffice (wenn möglich und vereinbart)
  • Bei schwerer Krankheit: Betreuungsurlaub nach Art. 329i OR (bis 14 Wochen über EO)

Gilt der Anspruch auch für adoptierte Kinder?

Ja. Adoptierte Kinder sind rechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellt. Alle Ansprüche aus Art. 36 ArG, Art. 329h und 329i OR gelten gleichermassen.


Vergleich mit dem Ausland

Wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da?

Land Kinderkrankentage pro Jahr Lohnfortzahlung
🇨🇭 Schweiz 3 Tage pro Krankheitsfall (kein Jahresmax.) Ja, nach OR-Skala
🇩🇪 Deutschland 15 Tage/Kind/Elternteil (2024), 30 Tage Alleinerziehende 90% Nettolohn (Krankenkasse)
🇦🇹 Österreich 2 Wochen pro Jahr (Pflegefreistellung) Voller Lohn
🇫🇷 Frankreich 3 Tage/Jahr (Kind <16) Unbezahlt (gesetzlich)
🇸🇪 Schweden 120 Tage/Jahr (Kind <12) ~80% (Sozialversicherung)

Die Schweiz liegt mit ihrem System im Mittelfeld. Die fehlende Jahresobergrenze ist ein Vorteil, die relativ kurze Dauer pro Einzelfall ein Nachteil gegenüber Ländern wie Deutschland oder Schweden.


Wiedereinstieg und Vereinbarkeit

Kinderkrankentage sind ein Baustein im grossen Puzzle der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn du gerade in der Phase bist, nach der Geburt deines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen, empfehlen wir dir unseren Ratgeber Wiedereinstieg nach Mutterschaftsurlaub. Dort erfährst du, wie du den Übergang planst und welche Modelle es gibt.

Auch die Wahl der richtigen Betreuungsform spielt eine Rolle, wenn es um Flexibilität bei Krankheitstagen geht. Eine gut eingewöhnte Betreuungssituation gibt dir mehr Sicherheit — und deinem Kind auch.


Fazit: Kenne deine Rechte — und bereite dich vor

Kinderkrankentage sind kein Luxus, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. Als Arbeitnehmer:in in der Schweiz stehen dir bei einem kranken Kind mindestens 3 Tage pro Krankheitsfall zu — mit Lohnfortzahlung. Bei schwer kranken Kindern greift die Betreuungsentschädigung der EO mit bis zu 14 Wochen.

Unsere drei wichtigsten Empfehlungen:

  1. Informiere dich über deinen GAV: Viele Branchen bieten deutlich mehr als das gesetzliche Minimum.
  2. Baue ein Betreuungsnetzwerk auf: Grosseltern, Nachbar:innen, Notfallbetreuung — plane für den Ernstfall, bevor er eintritt.
  3. Kommuniziere offen mit deinem Arbeitgeber: Proaktive, transparente Kommunikation beugt Konflikten vor und stärkt das Vertrauen.

Dein Kind wird nicht weniger krank, nur weil du arbeitest. Aber du kannst gut vorbereitet sein.


Auf maus.kids findest du Kitas, Spielgruppen, Tagesfamilien und Nannies in deiner Nähe — auch solche mit flexiblen Betreuungszeiten für Notfälle.


Quellen: Schweizerisches Arbeitsgesetz (ArG), Art. 36; Obligationenrecht (OR), Art. 324a, 329h, 329i, 336c; Erwerbsersatzgesetz (EOG), Art. 16n ff.; Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch); Schweizerischer Arbeitgeberverband (arbeitgeber.ch); SECO — Wegleitung zum Arbeitsgesetz.

«Switzerland has one of the most expensive childcare systems in the world. Transparency on costs and availability is the first step towards better work-life balance.»

Mathias Scherer
Founder, maus.kids

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