Nanny anstellen in der Schweiz: Kosten, Vertrag & Recht

Eine Nanny ist die flexibelste Form der Kinderbetreuung: Sie kommt zu dir nach Hause, betreut dein Kind individuell und passt sich deinem Alltag an. Klingt traumhaft — aber als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber trägst du Verantwortung. Du musst Sozialversicherungsbeiträge abrechnen, einen Arbeitsvertrag aufsetzen und dich an die Regeln des Schweizer Arbeitsrechts halten. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, was du wissen musst, wenn du eine Nanny in der Schweiz anstellen willst.


Privathaushalt als Arbeitgeber: Was bedeutet das?

Sobald du eine Nanny regelmässig beschäftigst — egal ob 5 oder 40 Stunden pro Woche — bist du ein Arbeitgeber im Sinne des Schweizer Rechts. Das gilt auch dann, wenn die Nanny nur an einem Tag pro Woche kommt. Der Privathaushalt hat dabei grundsätzlich die gleichen Pflichten wie ein Unternehmen.

AHV/IV/EO-Beiträge

Als Arbeitgeber musst du deine Nanny bei der AHV-Ausgleichskasse deines Kantons anmelden. Die Beiträge teilst du dir mit der Nanny je hälftig:

Versicherung Arbeitgeber-Anteil Arbeitnehmer-Anteil Total
AHV/IV/EO 5,3 % 5,3 % 10,6 %
ALV (Arbeitslosenversicherung) 1,1 % 1,1 % 2,2 %
FAK (Familienzulagen) ca. 1–3 % (kantonal) 1–3 %
Total Lohnnebenkosten ca. 7,4–9,4 % 6,4 % ca. 13,8–15,8 %

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Für Löhne bis CHF 22'050 pro Jahr und Arbeitgeber kannst du das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen. Du meldest die Lohnsumme einmal jährlich, und die Ausgleichskasse berechnet alle Beiträge inklusive Quellensteuer. Das spart enorm viel Aufwand. Infos dazu findest du bei deiner kantonalen Ausgleichskasse.

Unfallversicherung (UVG)

Du bist gesetzlich verpflichtet, deine Nanny gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Ab 8 Stunden Arbeit pro Woche muss auch die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) abgeschlossen werden.

  • BU-Prämie (Berufsunfall): Wird vom Arbeitgeber bezahlt — ca. 0,5–2 % des Bruttolohns
  • NBU-Prämie (Nichtberufsunfall): Kann der Arbeitnehmerin abgezogen werden — ca. 1–2 % des Bruttolohns
  • Anbieter: Du schliesst die UVG-Versicherung bei einer zugelassenen Unfallversicherung ab (z. B. Suva, Zurich, AXA, Mobiliar)

Quellensteuer

Ist deine Nanny ausländische Staatsangehörige mit Ausweis B oder L (also ohne Niederlassungsbewilligung C), musst du die Quellensteuer direkt vom Lohn abziehen und an das kantonale Steueramt abführen. Der Quellensteuertarif hängt vom Kanton, Zivilstand und Kinderzahl ab.

Beim vereinfachten Abrechnungsverfahren wird die Quellensteuer pauschal mit 5 % abgerechnet — das vereinfacht die Sache erheblich.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 (Eintrittsschwelle 2026) ist die Nanny BVG-pflichtig. Das bedeutet, du müsstest sie bei einer Pensionskasse anmelden. Für Teilzeit-Nannys, die unter dieser Schwelle bleiben, entfällt diese Pflicht.


Was kostet eine Nanny?

Die Kosten für eine Nanny sind höher als bei einer Kita — dafür bekommst du eine individuelle Eins-zu-eins-Betreuung direkt bei dir zuhause.

Bruttolohn

Qualifikation Bruttolohn pro Stunde
Nanny ohne Fachausbildung CHF 25–28
Nanny mit Erfahrung (3+ Jahre) CHF 28–32
Nanny mit pädagogischer Ausbildung (FaBe, KiTa-Diplom) CHF 30–35
Nanny mit Zusatzqualifikationen (Sprachen, Erste Hilfe etc.) CHF 32–38

Diese Werte sind Richtwerte für die Deutschschweiz. In der Romandie und im Tessin liegen die Löhne tendenziell etwas tiefer, in Zürich und der Region Genfersee oft höher.

Lohnnebenkosten: Die +15 %, die du einrechnen musst

Zum Bruttolohn kommen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers hinzu. Rechne mit ca. 12–15 % Aufschlag auf den Bruttolohn:

Kostenart Anteil
AHV/IV/EO (Arbeitgeberanteil) 5,3 %
ALV 1,1 %
FAK 1–3 %
UVG (Berufsunfall) 0,5–2 %
Verwaltungskosten Ausgleichskasse ca. 1–2 %
ggf. BVG (Pensionskasse) variabel
Total Arbeitgeber-Aufschlag ca. 10–15 %

Rechenbeispiel: Was kostet eine Nanny wirklich?

Angenommen, du stellst eine Nanny für 2 Tage pro Woche à 9 Stunden (18 Std./Woche) zu einem Bruttolohn von CHF 30/Stunde an:

Position Berechnung Betrag
Bruttolohn pro Monat 18 Std. × 4,33 Wochen × CHF 30 CHF 2'338
Lohnnebenkosten Arbeitgeber (ca. 13 %) CHF 2'338 × 0,13 CHF 304
Gesamtkosten pro Monat CHF 2'642
Gesamtkosten pro Jahr ca. CHF 31'700

Dazu kommen eventuell Spesen für Verpflegung, ÖV-Tickets für Ausflüge oder ein 13. Monatslohn (falls vereinbart).

Vergleich: Ein Vollzeit-Kita-Platz kostet privat ca. CHF 2'000–3'000/Monat. Eine Nanny für 2 Tage kostet ähnlich viel — aber du bekommst dafür individuelle Betreuung bei dir zuhause. Mehr zu den Kita-Kosten findest du in unserem Ratgeber zu Kita-Kosten in der Schweiz.


Der Nanny-Vertrag: Was hinein muss

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Er schützt beide Seiten und klärt Erwartungen. Der Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) deines Kantons bildet die Basis — er legt Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Ferien fest.

Mustervertrag-Elemente

Dein Nanny-Vertrag sollte folgende Punkte regeln:

1. Vertragsparteien und Arbeitsbeginn

  • Name und Adresse Arbeitgeber (Eltern)
  • Name und Adresse Arbeitnehmerin (Nanny)
  • Stellenantritt
  • Probezeit (gesetzlich: 1 Monat, kann auf max. 3 Monate verlängert werden)

2. Arbeitsort und Aufgaben

  • Arbeitsort (deine Wohnadresse)
  • Beschreibung der Aufgaben: Kinderbetreuung, Kochen für die Kinder, leichte Hausarbeit, Begleitung zu Spielplatz/Aktivitäten
  • Anzahl und Alter der Kinder
  • Was gehört nicht zu den Aufgaben (z. B. Fenster putzen, Bügelwäsche)

3. Arbeitszeiten

  • Wöchentliche Arbeitszeit
  • Arbeitstage und -zeiten (z. B. Montag und Mittwoch, 8:00–17:00)
  • Überstundenregelung: Kompensation oder Auszahlung
  • Pikett- und Bereitschaftszeiten (falls relevant)

4. Lohn und Spesen

  • Bruttolohn pro Stunde oder pro Monat
    1. Monatslohn (ja/nein)
  • Spesenregelung (Mahlzeiten, ÖV, Ausflüge)
  • Lohnauszahlung: monatlich, auf welches Konto

5. Ferien und Feiertage

  • Ferienanspruch: gesetzlich mindestens 4 Wochen (5 Wochen bis Alter 20 der Nanny)
  • Bezahlte Feiertage gemäss kantonalem Recht
  • Regelung, wenn die Familie in die Ferien geht: Muss die Nanny arbeiten (z. B. Begleitung) oder hat sie frei?

6. Krankheit und Verhinderung

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit (je nach Dienstjahr: 3 Wochen bis mehrere Monate, gemäss Berner/Zürcher/Basler Skala)
  • Arztzeugnis ab welchem Tag
  • Optional: Krankentaggeldversicherung abschliessen

7. Kündigung

  • Während der Probezeit: 7 Tage
  • Im 1. Dienstjahr: 1 Monat
  • Ab dem 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
  • Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate
  • Kündigung immer auf Ende eines Monats (sofern vertraglich nicht anders vereinbart)

8. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

  • Vertraulichkeit über Familienangelegenheiten
  • Umgang mit Fotos der Kinder (Social Media!)

Tipp: Viele Kantone stellen Musterverträge für Hausangestellte zur Verfügung. Auch der Verband für Nannys und Hausangestellte bietet Vorlagen an. Lass den Vertrag im Zweifelsfall von einer Fachperson prüfen.


Nanny-Sharing: Ein Kind, zwei Familien — oder andersrum

Beim Nanny-Sharing teilen sich zwei (oder mehr) Familien eine Nanny. Das spart Kosten und ermöglicht den Kindern Sozialkontakte — fast wie eine Mini-Kita zuhause.

So funktioniert Nanny-Sharing

  • Variante A: Die Nanny betreut die Kinder beider Familien gleichzeitig, abwechselnd bei einer der Familien
  • Variante B: Die Nanny arbeitet an verschiedenen Tagen für verschiedene Familien (kein echtes Sharing, eher geteilte Nanny-Kapazität)
  • Variante C: Die Nanny betreut die Kinder beider Familien gleichzeitig in einer festen Wohnung

Vorteile

  • Kostenersparnis: Jede Familie zahlt nur einen Teil des Lohns (typisch: 60/40 oder 50/50)
  • Sozialkontakte: Die Kinder haben einen Spielkameraden
  • Flexibilität: Individuelle Absprachen zwischen den Familien möglich
  • Individuelle Betreuung: Weniger Kinder als in der Kita

Nachteile und Risiken

  • Komplizierte Arbeitgebersituation: Wer ist der Arbeitgeber? Beide Familien müssen Sozialabgaben abrechnen oder eine Familie übernimmt die Rolle allein
  • Koordination: Ferienplanung, Krankheit, unterschiedliche Erziehungsstile
  • Haftung: Wer haftet, wenn einem Kind etwas passiert?
  • Beziehungsende: Was passiert, wenn eine Familie aussteigt?

Rechtliche Aspekte beim Nanny-Sharing

  • Arbeitgeberpflicht: Jede Familie, die die Nanny beschäftigt, ist ein separater Arbeitgeber mit allen Pflichten (AHV, UVG etc.) — es sei denn, eine Familie stellt die Nanny an und verrechnet der anderen Familie einen Anteil
  • Bewilligungspflicht: Sobald eine Nanny Kinder aus mehr als einer Familie gleichzeitig betreut, kann je nach Kanton eine Bewilligungspflicht für Tagesbetreuung gelten. Erkundige dich bei deiner Gemeinde!
  • Vertragliche Regelung: Erstellt eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Familien mit Aufteilung der Kosten, Kündigungsregelung und Haftungsfragen

Tipp: Bei einem klassischen Nanny-Sharing empfiehlt es sich, dass eine Familie die Nanny offiziell anstellt und die andere Familie einen Betreuungsbeitrag bezahlt. Das vereinfacht die Abrechnung. Besprecht die Situation mit eurer Ausgleichskasse.


Nanny vs. Babysitter vs. Au-pair: Die Unterschiede

Die Begriffe werden oft vermischt — aber es gibt wichtige Unterschiede, die sich auf Kosten, Recht und Betreuungsqualität auswirken.

Nanny Babysitter Au-pair
Beziehung Anstellungsverhältnis Gelegenheitsarbeit Kultureller Austausch
Regelmässigkeit Feste Tage/Stunden Unregelmässig, auf Abruf Feste Zeiten, max. 30 Std./Woche
Lohn CHF 25–35/Std. brutto CHF 15–25/Std. (oft bar) CHF 500–800/Monat Taschengeld
Sozialversicherung Ja, voll beitragspflichtig Ja, ab CHF 750/Jahr Ja, Arbeitgeber meldet an
Qualifikation Oft pädagogische Ausbildung Meist keine formale Ausbildung Keine Ausbildung vorausgesetzt
Wohnsituation Eigene Wohnung Eigene Wohnung Lebt bei der Familie
Aufgaben Kinderbetreuung, leichte Hausarbeit Reine Kinderbetreuung (stundenweise) Kinderbetreuung + leichte Hausarbeit
Vertrag Arbeitsvertrag empfohlen Meist keiner Au-pair-Vertrag obligatorisch
Dauer Unbefristet möglich Punktuell Max. 12 Monate (verlängerbar auf 24)
Steuerabzug Ja, als Drittbetreuungskosten Ja, wenn regelmässig und belegt Ja, Taschengeld + Kost/Logis

Wann lohnt sich was?

  • Nanny: Wenn du regelmässige, zuverlässige Betreuung brauchst und die individuelle Betreuung schätzt. Ideal für Familien mit mehreren Kindern (Preis pro Kind sinkt).
  • Babysitter: Für gelegentliche Abende oder Wochenenden, wenn die reguläre Betreuung nicht greift.
  • Au-pair: Wenn du gleichzeitig einen kulturellen Austausch für deine Familie möchtest, eine Fremdsprache einführen willst und ein Zimmer zur Verfügung hast. Günstiger, aber weniger professionell.

Mehr zu den verschiedenen Betreuungsformen und welche zu deiner Familie passt, findest du in unserem Vergleich: Kita, Spielgruppe oder Tagesmutter.


Nanny-Kosten von der Steuer abziehen

Die gute Nachricht: Die Kosten für deine Nanny sind steuerlich absetzbar — genau wie Kita- oder Tagesmutter-Kosten.

Bundessteuer

  • Maximal CHF 10'100 pro Kind pro Jahr als Drittbetreuungskostenabzug
  • Gilt für Kinder unter 14 Jahren
  • Voraussetzung: Betreuung findet statt, weil du erwerbstätig bist, in Ausbildung oder aus gesundheitlichen Gründen
  • Belege aufbewahren: Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag

Kantonssteuer

Die kantonalen Maximalabzüge variieren stark:

Kanton Max. Abzug pro Kind/Jahr
Zürich CHF 25'000
Bern CHF 16'000
Luzern CHF 12'000
Basel-Stadt CHF 20'000
St. Gallen CHF 12'000
Aargau CHF 12'000
Waadt CHF 13'000
Genf CHF 24'000

Wichtig: Damit der Abzug geltend gemacht werden kann, muss das Anstellungsverhältnis korrekt über die Lohnabrechnung laufen. Barzahlungen ohne Belege werden vom Steueramt nicht anerkannt. Bei Nanny-Sharing kann jede Familie ihren Anteil abziehen — sofern die Lohnabrechnung sauber aufgeteilt ist.

Den kompletten Leitfaden zum Thema Steuerabzug findest du in unserem Artikel Kinderbetreuung von der Steuer abziehen.


Wo finde ich die richtige Nanny?

Die Suche nach einer Nanny erfordert Zeit und Sorgfalt. Hier sind die bewährtesten Wege:

1. maus.kids — Nanny-Suche online

Auf maus.kids findest du Nannys in deiner Region. Du kannst nach Erfahrung, Sprachen und Verfügbarkeit filtern und direkt über die Plattform Kontakt aufnehmen. Alle Kommunikation läuft über maus.kids — sicher und nachvollziehbar.

2. Nanny-Agenturen

Agenturen wie Nanny4you, SwissNannyAgency oder Rockmybaby übernehmen die Vorselektion und prüfen Referenzen. Der Service kostet oft 1–3 Monatslöhne als Vermittlungsgebühr. Dafür erhältst du vorgeprüfte Kandidatinnen.

3. Persönliche Empfehlungen

Frag in deinem Freundes- und Bekanntenkreis, in der Spielgruppe oder in der Eltern-Community. Persönliche Empfehlungen sind Gold wert — du weisst sofort, wie die Nanny mit Kindern umgeht.

4. Anschlagbretter und Quartiervereine

Manche Nannys suchen über klassische Aushänge im Quartier, in Mütterzentren oder über lokale Facebook-Gruppen.

Worauf du bei der Auswahl achten solltest

  • Referenzen einholen: Ruf bei früheren Familien an und frag konkret nach
  • Schnuppertag vereinbaren: Die Nanny sollte dein Kind kennenlernen, bevor du dich entscheidest
  • Erste-Hilfe-Kurs: Hat die Nanny einen aktuellen Nothelferkurs für Kinder?
  • Strafregisterauszug: Verlange einen aktuellen Strafregisterauszug und einen Sonderprivatauszug (zeigt Berufsverbote im Umgang mit Kindern)
  • Bauchgefühl: Vertraut dein Kind der Person? Stimmt die Chemie?

Checkliste: Was muss ich als Arbeitgeber anmelden?

Wenn du dich entschieden hast, eine Nanny einzustellen, musst du folgende Schritte erledigen:

  • AHV-Ausgleichskasse: Melde dich als Arbeitgeber an (Formular bei der kantonalen Ausgleichskasse oder über deinen Arbeitgeber)
  • Vereinfachtes Abrechnungsverfahren prüfen: Wenn der Jahreslohn unter CHF 22'050 liegt, kannst du alles vereinfacht über die Ausgleichskasse abrechnen
  • Unfallversicherung (UVG): Schliesse eine Berufsunfallversicherung ab (und NBU ab 8 Std./Woche). Kontaktiere eine zugelassene Versicherung
  • Quellensteuer: Falls deine Nanny quellensteuerpflichtig ist, melde sie beim kantonalen Steueramt an (entfällt bei vereinfachtem Verfahren)
  • BVG-Pensionskasse: Falls der Jahreslohn über CHF 22'050 liegt, melde die Nanny bei einer Sammelstiftung an
  • Arbeitsvertrag erstellen: Schriftlicher Vertrag mit allen oben genannten Punkten
  • Lohnabrechnungen führen: Monatliche Lohnabrechnung mit allen Abzügen (Vorlage bei der Ausgleichskasse erhältlich)
  • Strafregisterauszug und Sonderprivatauszug: Von der Nanny verlangen vor Arbeitsbeginn
  • Haushaltversicherung prüfen: Deine Privathaftpflicht deckt die Nanny bei Schäden in der Wohnung in der Regel nicht ab — prüfe deine Police
  • Lohnbelege für Steuer aufbewahren: Damit du den Drittbetreuungskostenabzug geltend machen kannst

Noch Fragen? Grosseltern als Alternative

Übrigens: Viele Schweizer Familien ergänzen die Nanny-Betreuung mit der Hilfe von Grosseltern. In unserem Ratgeber Grosseltern-Betreuung: Was Familien wissen sollten erfährst du, was du beachten musst — inklusive Entschädigung und steuerliche Aspekte.


Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich auch für wenige Stunden pro Woche Sozialversicherungen abrechnen?

Ja. Ab dem ersten Franken Lohn bist du verpflichtet, AHV-Beiträge abzurechnen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Lohn unter CHF 750 pro Kalenderjahr und Arbeitgeber liegt — dann ist die Abrechnung freiwillig (ausser die Nanny verlangt es). Für die Unfallversicherung gilt: Ab der ersten Arbeitsstunde besteht eine BU-Versicherungspflicht.

Was passiert, wenn ich die Nanny nicht anmelde?

Das ist Schwarzarbeit und strafbar. Du riskierst Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu 5 Jahre rückwirkend), Bussen, Haftung bei Unfällen (ohne UVG zahlst du alle Kosten selbst) und Verlust des Steuerabzugs, da du keine offiziellen Belege vorweisen kannst.

Kann ich die Nanny auf Probe anstellen?

Ja. Die gesetzliche Probezeit beträgt 1 Monat und kann vertraglich auf maximal 3 Monate verlängert werden. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage.

Wie viele Ferientage stehen meiner Nanny zu?

Gesetzliches Minimum: 4 Wochen pro Jahr (5 Wochen bis Alter 20). Viele Familien gewähren 5 Wochen. Die Ferien müssen bezahlt sein.

Muss ich einen 13. Monatslohn zahlen?

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis sehr verbreitet. Der Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaft einiger Kantone kann einen 13. Monatslohn vorsehen. Prüfe den NAV deines Kantons.

Was, wenn meine Nanny krank wird?

Du bist zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Im ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen. Die genaue Dauer hängt von der angewandten Skala ab (Berner, Zürcher oder Basler Skala). Tipp: Eine Krankentaggeldversicherung schützt dich bei längeren Abwesenheiten.

Darf die Nanny mein Kind mit dem Auto transportieren?

Ja, sofern ein geeigneter Kindersitz vorhanden ist und die Nanny einen gültigen Führerschein hat. Prüfe deine Autoversicherung: Die Nanny muss als Lenkerin eingetragen oder zumindest nicht ausgeschlossen sein.

Was ist der Unterschied zwischen Normalarbeitsvertrag (NAV) und Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?

Für Hausangestellte gilt in den meisten Kantonen ein NAV Hauswirtschaft. Dieser legt Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Ferienansprüche fest. Ein GAV existiert im Bereich Hauswirtschaft nicht. Der NAV gilt automatisch, sofern vertraglich nichts anderes (oder Besseres) vereinbart ist.

Kann ich als Arbeitgeberin das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen?

Ja, wenn der Jahreslohn pro Arbeitnehmerin CHF 22'050 nicht übersteigt. Die Anmeldung erfolgt bei der AHV-Ausgleichskasse. Alle Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuer (pauschal 5 %) werden in einer einzigen Abrechnung zusammengefasst.


Fazit: Nanny anstellen — mit der richtigen Vorbereitung kein Hexenwerk

Eine Nanny anzustellen ist die individuellste und flexibelste Form der Kinderbetreuung in der Schweiz. Ja, der administrative Aufwand ist höher als bei einer Kita-Anmeldung — aber mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren, einem sauberen Arbeitsvertrag und dieser Checkliste hast du alles im Griff.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  1. Melde dich als Arbeitgeber an bei der AHV-Ausgleichskasse
  2. Schliesse die obligatorischen Versicherungen ab (UVG, ggf. BVG)
  3. Setze einen schriftlichen Arbeitsvertrag auf mit allen relevanten Punkten
  4. Nutze das vereinfachte Abrechnungsverfahren, wenn möglich
  5. Bewahre alle Belege auf für den Steuerabzug
  6. Starte deine Suche auf maus.kids und finde die perfekte Nanny für deine Familie

Quellen: SECO — Informationen zum vereinfachten Abrechnungsverfahren, AHV/IV-Informationsstelle, kantonale Ausgleichskassen, Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Obligationenrecht (OR Art. 319 ff.), Normalarbeitsverträge für Hauswirtschaft der Kantone Zürich, Bern und Basel-Stadt. Stand: Februar 2026.

«Switzerland has one of the most expensive childcare systems in the world. Transparency on costs and availability is the first step towards better work-life balance.»

Mathias Scherer
Founder, maus.kids

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