Au-pair in der Schweiz: Voraussetzungen & Kosten
Au-pair in der Schweiz: Voraussetzungen & Kosten
Ein Au-pair kann für Schweizer Familien eine attraktive Betreuungslösung sein — besonders wenn du flexible Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung brauchst und gleichzeitig den kulturellen Austausch schätzt. Doch das Au-pair-System in der Schweiz ist streng reguliert: Es gelten klare Regeln für Arbeitszeiten, Taschengeld, Versicherungen und Aufenthaltsbewilligungen. Dieser Ratgeber erklärt dir alles, was du als Gastfamilie wissen musst — von den Voraussetzungen über die Kosten bis hin zu den Unterschieden zwischen Au-pair und Nanny.
Was ist ein Au-pair?
Definition und Grundidee
Ein Au-pair (französisch: «auf Gegenseitigkeit») ist eine junge Person aus dem Ausland, die vorübergehend bei einer Gastfamilie lebt. Die Grundidee: Das Au-pair hilft im Haushalt und bei der Kinderbetreuung, erhält dafür Kost, Logis und ein Taschengeld — und lernt im Gegenzug die Sprache und Kultur des Gastlandes kennen. Es handelt sich bewusst nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern um einen kulturellen Austausch mit Betreuungskomponente.
Au-pair vs. Nanny: Die wichtigsten Unterschiede
Viele Eltern verwechseln Au-pair und Nanny. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede — rechtlich, finanziell und organisatorisch:
| Kriterium | Au-pair | Nanny |
|---|---|---|
| Rechtliche Grundlage | Au-pair-Verordnung, kultureller Austausch | Reguläres Arbeitsverhältnis (OR) |
| Alter | 18–25 Jahre (in einigen Kantonen bis 30) | Kein Alterslimit |
| Arbeitszeit | Max. 30 Stunden/Woche | Nach Arbeitsvertrag (oft 40–42 Std.) |
| Vergütung | Taschengeld CHF 590–790/Monat | Lohn CHF 25–35/Stunde (brutto) |
| Wohnsituation | Lebt bei der Gastfamilie (eigenes Zimmer Pflicht) | Eigene Wohnung (in der Regel) |
| Qualifikation | Keine formale Ausbildung nötig | Oft Fachausbildung (FaBe, Pädagogik etc.) |
| Aufenthaltsdauer | Max. 12 Monate (1 Verlängerung möglich) | Unbefristet möglich |
| Sprachkurs | Pflicht (mind. 3–4 Std./Woche) | Kein Sprachkurs nötig |
| Sozialversicherungen | Eingeschränkt (KVG, UVG) | Voll sozialversicherungspflichtig |
Falls du eine langfristige, professionelle Betreuungslösung suchst, ist eine Nanny wahrscheinlich die bessere Wahl. Lies dazu unseren ausführlichen Ratgeber Nanny anstellen in der Schweiz: Lohn, Vertrag & Versicherung. Wenn du erst einen Überblick über alle Betreuungsformen willst, hilft dir unser Vergleich: Kita, Spielgruppe oder Tagesmutter.
Voraussetzungen: Wer darf Au-pair werden — und wer darf eins aufnehmen?
Voraussetzungen für das Au-pair
Die Schweiz stellt klare Anforderungen an Au-pairs:
- Alter: Zwischen 18 und 25 Jahren (einige Kantone erlauben bis 30 Jahre)
- Nationalität: Für EU/EFTA-Bürger:innen ist der Zugang einfacher. Für Drittstaatsangehörige gelten strengere Visa-Regeln (siehe Abschnitt Visum)
- Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in der Sprache der Gastregion sind empfohlen, aber nicht zwingend — der Sprachkurs vor Ort ist Pflicht
- Kinderbetreuungserfahrung: Nicht formal vorgeschrieben, aber von Agenturen dringend empfohlen. Ein Babysitter-Kurs, Geschwisterbetreuung oder Praktikum im Kinderbereich sind ein Plus
- Gesundheit: Ein ärztliches Attest wird in der Regel verlangt
- Kein eigener Familienhaushalt: Au-pairs sind in der Regel ledig und ohne eigene Kinder
Voraussetzungen für die Gastfamilie
Auch als Gastfamilie musst du bestimmte Kriterien erfüllen:
- Eigenes Zimmer: Das Au-pair muss ein eigenes, abschliessbares Zimmer mit Fenster haben — kein Durchgangszimmer, kein Kellerraum
- Mindestens ein Kind unter 18: Die Familie muss mindestens ein Kind im Haushalt haben, das betreut wird
- Sprache: Die Familiensprache soll die Landessprache der Region sein (Deutsch, Französisch oder Italienisch), damit das Au-pair die Sprache tatsächlich lernen kann
- Vertrag: Ein schriftlicher Au-pair-Vertrag ist Pflicht. Viele Kantone stellen Musterverträge zur Verfügung
- Registrierung: Du musst das Au-pair bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) und bei den zuständigen Behörden anmelden
Arbeitszeiten und Aufgaben
Maximale Arbeitszeit: 30 Stunden pro Woche
Die maximale Arbeitszeit für ein Au-pair in der Schweiz beträgt 30 Stunden pro Woche, inklusive Babysitting am Abend. Das sind durchschnittlich 6 Stunden pro Tag bei einer 5-Tage-Woche. Überstunden sind nicht erlaubt.
Typische Aufgaben eines Au-pairs
| Aufgabe | Typisch | Nicht erlaubt |
|---|---|---|
| Kinder zur Schule/Kita bringen | Ja | — |
| Mit Kindern spielen, basteln, vorlesen | Ja | — |
| Mahlzeiten für Kinder zubereiten | Ja | — |
| Leichte Hausarbeit (Staubsaugen, Abwaschen) | Ja | — |
| Wäsche der Kinder waschen/bügeln | Ja | — |
| Schwere körperliche Arbeit (Gartenarbeit, Renovierung) | — | Nicht erlaubt |
| Betreuung von pflegebedürftigen Erwachsenen | — | Nicht erlaubt |
| Putzen des gesamten Hauses als Hauptaufgabe | — | Nicht erlaubt |
| Arbeit für Dritte (Nachbarn, Freunde der Familie) | — | Nicht erlaubt |
Freizeit und Sprachkurs
Das Au-pair hat Anspruch auf:
- Mindestens 1 freier Tag pro Woche (in der Regel am Wochenende)
- Mindestens 1 freier Abend pro Woche
- Sprachkursbesuch: 3–4 Stunden pro Woche (die Kosten dafür trägst du als Gastfamilie)
- 4 Wochen Ferien bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (anteilig bei kürzerem Aufenthalt)
Wichtig: Die Sprachkurszeit zählt nicht zur Arbeitszeit. Der Sprachkurs ist ein zentraler Bestandteil des kulturellen Austauschs und muss ermöglicht werden.
Kosten: Was ein Au-pair wirklich kostet
Monatliche Kosten im Überblick
Viele Familien unterschätzen die Gesamtkosten eines Au-pairs. Hier eine realistische Aufstellung:
| Kostenart | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Taschengeld | CHF 590–790 (kantonsabhängig) |
| Sprachkurs | CHF 150–300 |
| Kranken- und Unfallversicherung | CHF 150–250 |
| Verpflegung (Kost) | CHF 300–500 (geschätzt) |
| ÖV-Abo / Mobilität | CHF 50–100 |
| Agenturgebühr (umgerechnet pro Monat) | CHF 80–150 |
| Sonstiges (SIM-Karte, Ausflüge) | CHF 30–50 |
| Total geschätzt | CHF 1'350–2'140/Monat |
Dazu kommen einmalige Kosten:
| Einmalige Kosten | Betrag |
|---|---|
| Vermittlungsgebühr Agentur | CHF 1'000–2'000 |
| Aufenthaltsbewilligung | CHF 50–150 (kantonsabhängig) |
| Zimmerausstattung (falls nötig) | CHF 200–500 |
Taschengeld: Die kantonalen Richtlinien
Das Taschengeld für Au-pairs ist nicht schweizweit einheitlich geregelt. Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden geben Richtwerte vor:
| Kanton/Region | Taschengeld pro Monat |
|---|---|
| Zürich | CHF 700–790 |
| Bern | CHF 590–700 |
| Basel-Stadt | CHF 700 |
| Luzern | CHF 590–650 |
| Genf | CHF 700–790 |
| Waadt | CHF 700–790 |
| St. Gallen | CHF 590–650 |
| Aargau | CHF 590–700 |
Hinweis: Das Taschengeld ist kein Lohn im arbeitsrechtlichen Sinn. Es unterliegt grundsätzlich der AHV-Beitragspflicht (Ausnahme: Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten mit A1-Bescheinigung aus dem Herkunftsland).
Kostenvergleich: Au-pair vs. Nanny vs. Kita
Lohnt sich ein Au-pair finanziell? Das hängt von deinem Betreuungsbedarf ab:
| Betreuungsform | Kosten/Monat (ca.) | Stunden/Woche | Kosten/Stunde (effektiv) |
|---|---|---|---|
| Au-pair | CHF 1'350–2'140 | Max. 30 | CHF 11–18 |
| Nanny (Teilzeit 50 %) | CHF 2'600–3'600 | 20–21 | CHF 31–43 |
| Kita (3 Tage/Woche) | CHF 1'200–2'700 | Ca. 30 | CHF 10–23 |
| Tagesfamilie (3 Tage/Woche) | CHF 750–1'400 | Ca. 30 | CHF 6–12 |
Ein Au-pair liegt kostenmässig zwischen Tagesfamilie und Nanny. Der grosse Vorteil: Die Betreuung findet bei dir zuhause statt, das Au-pair ist flexibel einsetzbar (morgens, abends, am Wochenende) und du bekommst zusätzlich Hilfe im Haushalt. Wenn du dein gesamtes Betreuungsbudget durchrechnen willst, hilft dir unser Ratgeber Kinderbetreuung ins Familienbudget einplanen.
Visum und Aufenthaltsbewilligung
EU/EFTA-Bürger:innen
Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten profitieren vom Freizügigkeitsabkommen:
- Kurzaufenthaltsbewilligung L: Für Aufenthalte bis 12 Monate
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Wohngemeinde
- Kein Visum nötig: EU/EFTA-Bürger:innen können ohne Visum in die Schweiz einreisen und die Bewilligung vor Ort beantragen
- Arbeitsbewilligung: Die L-Bewilligung berechtigt automatisch zur Arbeit als Au-pair
Drittstaatsangehörige
Für Au-pairs aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ist der Prozess aufwendiger:
- Kontingente: Au-pair-Bewilligungen für Drittstaatsangehörige unterliegen kantonalen Kontingenten. Nicht jeder Kanton vergibt diese Bewilligungen
- Visum: Das Au-pair muss vor der Einreise ein Visum D (nationales Visum) bei der Schweizer Botschaft im Herkunftsland beantragen
- Bearbeitungszeit: 6–12 Wochen — plane frühzeitig
- Zusätzliche Anforderungen: Einige Kantone verlangen Nachweise über Sprachkenntnisse und eine Motivationserklärung
- Maximale Aufenthaltsdauer: In der Regel 12 Monate, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist in einigen Kantonen möglich
Der Bewilligungsprozess Schritt für Schritt
- Au-pair finden (über Agentur oder privat)
- Au-pair-Vertrag unterzeichnen (kantonal anerkanntes Muster verwenden)
- Gesuch einreichen beim kantonalen Amt für Migration / Arbeitsmarktbehörde
- Bewilligung abwarten (EU/EFTA: wenige Tage; Drittstaaten: 6–12 Wochen)
- Au-pair reist ein und meldet sich bei der Wohngemeinde an
- Krankenversicherung abschliessen (falls nicht bereits vorhanden)
Tipp: Arbeite mit einer anerkannten Au-pair-Agentur zusammen. Diese kennen die kantonalen Anforderungen und übernehmen den Papierkram. Das spart dir viel Zeit und Nerven.
Versicherungen: Was du als Gastfamilie abdecken musst
Krankenversicherung
Au-pairs müssen in der Schweiz krankenversichert sein. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Schweizer Grundversicherung (KVG): Innerhalb von 3 Monaten nach Einreise abschliessen. Kosten: ca. CHF 150–250/Monat (je nach Kanton und Franchise)
- EU-Versicherungskarte (EHIC): Au-pairs aus EU-Staaten können ihre Versicherung aus dem Herkunftsland nutzen — prüfe aber, ob die Deckung in der Schweiz ausreicht
Unfallversicherung
Als Gastfamilie bist du für die Unfallversicherung deines Au-pairs verantwortlich:
- Berufsunfallversicherung (BU): Pflicht ab dem ersten Arbeitstag. Du musst das Au-pair bei einer UVG-Versicherung anmelden
- Nichtberufsunfallversicherung (NBU): Ebenfalls Pflicht, da das Au-pair mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet
- Kosten: Ca. CHF 20–50/Monat
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung für das Au-pair ist dringend empfohlen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Prüfe, ob deine bestehende Familien-Haftpflicht das Au-pair als Haushaltsmitglied miteinschliesst — bei vielen Versicherungen ist das möglich.
AHV/IV/EO-Beiträge
Das Taschengeld des Au-pairs ist grundsätzlich AHV-pflichtig. Als Gastfamilie musst du:
- Das Au-pair bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abrechnen (Total ca. 10,6 % auf das Taschengeld)
- Ausnahme: Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten, die eine A1-Bescheinigung vorweisen, sind in ihrem Herkunftsland sozialversichert
Au-pair-Agenturen in der Schweiz
Warum eine Agentur?
Du kannst ein Au-pair auch privat suchen (z. B. über Online-Plattformen). Eine anerkannte Agentur bietet aber wesentliche Vorteile:
- Vorauswahl: Die Agentur prüft Referenzen, Strafregisterauszug und Motivation
- Vertragsvorlagen: Kantonal konforme Verträge werden bereitgestellt
- Behördenkontakt: Die Agentur kümmert sich um Bewilligungen und Anmeldungen
- Mediation: Bei Konflikten zwischen Gastfamilie und Au-pair vermittelt die Agentur
- Ersatz-Au-pair: Gute Agenturen finden einen Ersatz, wenn es nicht klappt
Anerkannte Agenturen (Auswahl)
| Agentur | Region | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Pro Filia | Ganze Schweiz | Traditionsreich, seit 1902, gemeinnützig |
| Au Pair Link | Deutschschweiz | Online-Matching, persönliche Betreuung |
| IAPA-Mitglieder | International | International Au Pair Association — Qualitätsstandard |
| Compagna | Ganze Schweiz | Beratung und Begleitung, auch für junge Frauen in schwierigen Situationen |
Kosten der Agentur
Die Vermittlungsgebühr liegt in der Regel zwischen CHF 1'000 und CHF 2'000. Darin enthalten sind:
- Matching und Vorauswahl
- Vertragsbegleitung
- Hilfe bei Behördengängen
- Betreuung während des Aufenthalts
- Oft: Ersatzvermittlung bei vorzeitigem Abbruch
Tipps für eine erfolgreiche Au-pair-Zeit
Vor der Ankunft
- Zimmer vorbereiten: Bett, Schrank, Schreibtisch, WLAN, Schlüssel. Das Zimmer sollte ein Rückzugsort sein, kein Abstellraum
- Hausregeln verschriftlichen: Wann wird gegessen? Wie wird die Küche genutzt? Welche Bereiche sind privat? Klare Regeln vermeiden Konflikte
- Kinder vorbereiten: Erkläre deinen Kindern, wer kommt, warum und was sich ändern wird
- Wochenplan erstellen: Ein klarer Plan mit Aufgaben, Zeiten und freien Tagen gibt beiden Seiten Orientierung
Während des Aufenthalts
- Wöchentliches Gespräch: Nimm dir einmal pro Woche 15 Minuten Zeit, um zu besprechen, wie es läuft — für beide Seiten
- Einbinden statt anweisen: Ein Au-pair ist ein Familienmitglied auf Zeit, kein Angestellter. Gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten stärken die Beziehung
- Sprachkurs ermöglichen: Stelle sicher, dass der Sprachkurs zeitlich machbar ist und unterstütze das Au-pair beim Lernen
- Freiraum geben: Das Au-pair braucht Zeit für Freunde, Ausflüge und eigene Aktivitäten — das ist Teil des kulturellen Austauschs
- Konflikte ansprechen: Wenn etwas nicht stimmt, sprich es freundlich und direkt an. Probleme, die man ignoriert, werden grösser
Au-pair und deine Kinder
Ein Au-pair ist eine ergänzende Betreuungsperson, keine Ersatzeltern. Beachte:
- Klare Verantwortung: Das Au-pair betreut die Kinder, trifft aber keine grundlegenden Erziehungsentscheidungen
- Sicherheit: Stelle sicher, dass das Au-pair Notfallnummern kennt, weiss, wo die Hausapotheke ist und wie es im Notfall reagieren soll
- Allergien und Medikamente: Dokumentiere alles schriftlich
- Aufsichtspflicht: Das Au-pair darf mit den Kindern allein sein, trägt aber keine elterliche Verantwortung im juristischen Sinn
Häufige Probleme und Lösungen
Das Au-pair passt nicht zur Familie
Es kann vorkommen, dass die Chemie nicht stimmt — trotz sorgfältiger Auswahl. In diesem Fall:
- Gespräch suchen: Oft sind es Missverständnisse oder kulturelle Unterschiede
- Agentur einschalten: Die Agentur kann vermitteln und Lösungsvorschläge machen
- Probezeit nutzen: Die meisten Verträge sehen eine Probezeit von 1–3 Monaten vor
- Vorzeitige Beendigung: Bei schwerwiegenden Problemen kann der Vertrag fristgerecht oder (bei wichtigen Gründen) fristlos aufgelöst werden
Das Au-pair wird krank
Bei Krankheit des Au-pairs:
- Es hat Anspruch auf Lohnfortzahlung (Taschengeld) gemäss den Bestimmungen des OR
- Die Krankenversicherung deckt die medizinischen Kosten
- Du brauchst eine alternative Betreuungslösung — hier hilft ein Notfallnetzwerk (Grosseltern, Nachbarn, Notfall-Nanny über maus.kids)
Das Au-pair möchte vorzeitig abreisen
Gründe können Heimweh, familiäre Probleme im Herkunftsland oder Unzufriedenheit sein. Respektiere die Entscheidung, halte die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ein (meist 1 Monat) und kläre offene Versicherungs- und Behördenangelegenheiten sauber ab.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welchem Alter meiner Kinder macht ein Au-pair Sinn?
Grundsätzlich ab dem Babyalter, wobei die meisten Familien ein Au-pair ab dem Kleinkindalter (1–2 Jahre) engagieren. Bedenke: Ein Au-pair ist typischerweise zwischen 18 und 25 und hat keine professionelle Ausbildung in der Säuglingspflege. Für Babys unter 6 Monaten ist eine erfahrene Nanny oder eine Kita mit Säuglingsabteilung oft besser geeignet.
Kann ich ein Au-pair und eine Kita kombinieren?
Ja, und das ist sogar eine sehr beliebte Lösung. Das Au-pair bringt die Kinder morgens in die Kita, holt sie nachmittags ab und betreut sie bis du von der Arbeit kommst. In der Zwischenzeit besucht das Au-pair den Sprachkurs und erledigt leichte Hausarbeiten.
Muss ich dem Au-pair ein ÖV-Abo bezahlen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber es ist üblich und dringend empfohlen. Das Au-pair braucht Mobilität für den Sprachkurs, Einkäufe und Freizeitaktivitäten. Ein Halbtax-Abo plus lokales ÖV-Abo ist eine faire Lösung.
Was passiert, wenn das Au-pair etwas kaputt macht?
Hier greift die Haftpflichtversicherung. Prüfe, ob deine Familien-Haftpflicht auch Personen im Haushalt abdeckt. Alternativ kann das Au-pair eine eigene Haftpflichtversicherung abschliessen (Kosten: ca. CHF 5–10/Monat).
Darf das Au-pair Auto fahren?
Grundsätzlich ja, wenn es einen gültigen Führerschein hat (EU-Führerscheine werden in der Schweiz anerkannt, Drittstaaten-Führerscheine müssen ggf. umgeschrieben werden). Kläre aber unbedingt die Versicherungsfrage: Dein Au-pair muss in der Autoversicherung als Fahrer:in eingetragen sein, sonst droht bei einem Unfall ein Regress.
Fazit: Ist ein Au-pair das Richtige für deine Familie?
Ein Au-pair ist eine einzigartige Betreuungslösung, die weit über die reine Kinderbetreuung hinausgeht. Du bekommst flexible Unterstützung im Alltag, deine Kinder lernen eine neue Kultur kennen und eine junge Person bekommt die Chance, die Schweiz zu entdecken. Gleichzeitig ist ein Au-pair kein Ersatz für eine professionelle Vollzeitbetreuung — es hat begrenzte Arbeitszeiten, keine pädagogische Ausbildung und ist in der Regel zum ersten Mal von zuhause weg.
Checkliste: Au-pair — passt es zu euch?
- Du brauchst maximal 30 Stunden Betreuung pro Woche
- Du hast ein eigenes Zimmer (mit Fenster, abschliessbar) für das Au-pair
- Du bist offen für eine zusätzliche Person im Haushalt
- Du kannst dir CHF 1'350–2'140 pro Monat leisten
- Du möchtest deinen Kindern kulturellen Austausch ermöglichen
- Du bist bereit, Verantwortung als Gastfamilie zu übernehmen
Wenn du noch nicht sicher bist, welche Betreuungsform die richtige ist, findest du in unserem Vergleich: Kita, Spielgruppe oder Tagesmutter eine umfassende Gegenüberstellung aller Optionen. Und wenn dich die Kosten verschiedener Betreuungsformen interessieren, wirf einen Blick auf unseren Ratgeber Kinderbetreuung ins Familienbudget einplanen.
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Quellen: Staatssekretariat für Migration (SEM), kantonale Arbeitsmarktbehörden, Pro Filia, IAPA — International Au Pair Association, Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG). Stand: Februar 2026.
«Switzerland has one of the most expensive childcare systems in the world. Transparency on costs and availability is the first step towards better work-life balance.»
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