Kind krank: Wann darf es in die Kita? Rechte & Regeln

Es passiert in jeder Familie — und meistens im ungünstigsten Moment: Dein Kind wacht morgens auf, die Stirn ist heiss, die Nase läuft, der Blick ist matt. Du fühlst die Stirn, holst das Fieberthermometer und siehst: 38.7 °C. Gleichzeitig hast du um 9 Uhr ein Meeting, das du nicht verschieben kannst. Was jetzt?

Die Frage «Kind krank — Kita ja oder nein?» stellt sich berufstätigen Eltern regelmässig. Studien zeigen, dass Kinder in den ersten Kita-Jahren sechs bis zehn Infekte pro Jahr durchmachen. Das ist normal und sogar wichtig für den Aufbau des Immunsystems — aber es bringt den Alltag jedes Mal gehörig durcheinander.

Dieser Ratgeber gibt dir einen vollständigen Überblick: Wann muss dein Kind zu Hause bleiben? Wie lange dauert die Karenzzeit bei den häufigsten Krankheiten? Welche Rechte hast du gegenüber deinem Arbeitgeber? Und was tun, wenn einfach niemand einspringen kann?

Wann muss dein Kind zu Hause bleiben?

Die meisten Kitas in der Schweiz haben klare Richtlinien, die im Betreuungsvertrag oder im Elternreglement festgehalten sind. Auch wenn die Details von Kita zu Kita leicht variieren, gelten folgende Grundregeln praktisch überall:

Fieber über 38.5 °C

Ab einer Körpertemperatur von 38.5 °C (rektal gemessen) gilt ein Kind als fiebrig und darf nicht in die Kita. Manche Einrichtungen setzen die Grenze sogar bei 38.0 °C an. Wichtig: Es zählt die Temperatur ohne fiebersenkende Medikamente. Ein Kind morgens mit Paracetamol «fit» zu machen und in die Kita zu schicken, ist keine Lösung — das Kind braucht Ruhe, und die Kita wird es ablehnen, wenn das Fieber im Laufe des Tages zurückkehrt.

Erbrechen oder Durchfall

Hat dein Kind in den letzten 24 Stunden erbrochen oder Durchfall gehabt, muss es zu Hause bleiben. Magen-Darm-Infekte sind extrem ansteckend und können in einer Kita-Gruppe innerhalb weniger Tage die Runde machen. Die meisten Kitas verlangen, dass das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, bevor es wieder kommen darf.

Ansteckende Krankheiten

Bei folgenden Krankheiten darf dein Kind auf keinen Fall in die Kita:

  • Hand-Fuss-Mund-Krankheit: Hochansteckend, typische Bläschen an Händen, Füssen und im Mund. In Kitas einer der häufigsten Gründe für Abwesenheit.
  • Scharlach: Bakterielle Infektion mit Fieber, Halsschmerzen und typischem Hautausschlag. Muss mit Antibiotika behandelt werden.
  • Windpocken (Varizellen): Sehr ansteckend, typische juckende Bläschen am ganzen Körper. Ansteckend bereits 1–2 Tage vor Ausbruch des Ausschlags.
  • Magen-Darm-Grippe (Norovirus, Rotavirus): Heftiges Erbrechen und Durchfall, sehr ansteckend. Verbreitet sich in Gemeinschaftseinrichtungen rasend schnell.
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis): Rote, verklebte Augen mit Ausfluss. Die bakterielle Form ist hochansteckend und wird durch Kontakt und gemeinsam benutzte Gegenstände übertragen.
  • Läuse (Kopfläuse): Keine Krankheit im eigentlichen Sinn, aber ein häufiger Grund für Kita-Ausschluss. Übertragung durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt.

Allgemeines Unwohlsein

Auch ohne klare Diagnose gilt: Wenn dein Kind offensichtlich krank ist — apathisch, weinerlich, isst nicht, will nur liegen —, gehört es nicht in die Kita. Die Betreuungspersonen können einem kranken Kind nicht die individuelle Zuwendung geben, die es braucht. Ausserdem ist das Risiko hoch, dass sich andere Kinder anstecken.

Nach Antibiotika-Behandlung

Wenn dein Kind ein Antibiotikum bekommt, sollte es in der Regel die ersten 24 bis 48 Stunden nach Behandlungsbeginn zu Hause bleiben. In dieser Zeit ist das Kind oft noch ansteckend, und das Medikament braucht Zeit, um zu wirken. Dein Kinderarzt oder deine Kinderärztin kann dir sagen, ab wann die Rückkehr in die Kita sinnvoll ist.

Karenzzeiten: Wann darf dein Kind zurück in die Kita?

Eine der häufigsten Fragen: «Wie lange muss mein Kind zu Hause bleiben?» Hier die typischen Karenzzeiten im Überblick:

Krankheit Karenzzeit (typisch)
Fieber (>38.5 °C) 24 Std. fieberfrei ohne Medikamente
Erbrechen / Durchfall 48 Std. symptomfrei
Hand-Fuss-Mund-Krankheit Bis Bläschen verkrustet (ca. 5–7 Tage)
Windpocken Bis alle Bläschen verkrustet
Scharlach 24 Std. nach Antibiotika-Beginn
Bindehautentzündung 24 Std. nach Behandlungsbeginn
Läuse Nach erster Behandlung (+ Nachweis)

Wichtig: Diese Angaben sind Richtwerte. Deine Kita kann strengere Regeln haben. Im Zweifel gilt: Frag bei der Kita-Leitung nach und halte Rücksprache mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin. Dein Kind sollte in einem Zustand zurückkehren, in dem es den Kita-Alltag gut bewältigen kann — nicht bloss «nicht mehr ansteckend».

Meldepflicht: Welche Krankheiten müssen gemeldet werden?

In der Schweiz unterliegen bestimmte Krankheiten der ärztlichen Meldepflicht an das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Für dich als Elternteil bedeutet das: Dein Arzt muss die Meldung machen, nicht du. Aber du solltest die Kita informieren, damit sie Massnahmen ergreifen kann.

Meldepflichtige Krankheiten, die bei Kindern vorkommen, sind unter anderem:

  • Masern
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Meningokokken-Infektionen
  • Tuberkulose
  • Hepatitis A
  • COVID-19 (je nach aktueller BAG-Verordnung)

Bei Läusen, Hand-Fuss-Mund oder Magen-Darm besteht keine ärztliche Meldepflicht an das BAG — aber die Kita sollte die anderen Eltern in der Gruppe informieren, damit sie auf Symptome achten können. Das macht in der Regel die Kita-Leitung selbst.

Deine Rechte als Arbeitnehmer:in

Wenn dein Kind krank ist, hast du als Arbeitnehmer:in in der Schweiz klare gesetzliche Rechte. Viele Eltern kennen diese Rechte nicht oder trauen sich nicht, sie einzufordern. Hier die wichtigsten Fakten:

Art. 36 Abs. 3 ArG: Bis zu 3 Tage pro Krankheitsfall

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) gibt dir das Recht, bei Krankheit deines Kindes der Arbeit fernzubleiben, sofern du ein ärztliches Zeugnis vorlegen kannst. Die übliche Praxis und Rechtsprechung sieht bis zu 3 bezahlte Arbeitstage pro Krankheitsfall vor.

Wichtig — und vielen Eltern nicht bekannt:

  • Diese 3 Tage gelten pro Krankheitsereignis, nicht pro Jahr. Hat dein Kind im Verlauf des Jahres sechs Erkältungen, stehen dir theoretisch sechsmal bis zu 3 Tage zu.
  • Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Gesamtanzahl an Krankheitstagen pro Jahr, die du wegen deines Kindes nehmen darfst.
  • Beide Elternteile können diese Tage beanspruchen — nicht nur Mütter.
  • Alleinerziehende haben dieselben Rechte. Das Gesetz diskriminiert nicht nach Familienkonstellation.
  • Ein Arztzeugnis ist erforderlich. Ruf also frühzeitig beim Kinderarzt an — viele Praxen stellen nach einer telefonischen Beratung ein Zeugnis aus.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und Firmenreglemente

Viele Branchen-GAVs und firmeneigene Reglemente bieten grosszügigere Regelungen als das gesetzliche Minimum. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und den GAV deiner Branche. Manche Arbeitgeber gewähren bis zu 5 Tage pro Krankheitsfall oder bieten zusätzliche «Familientage» an.

Tipp: Frag bei deiner HR-Abteilung nach der konkreten Regelung in deinem Unternehmen. Oft gibt es ein Personalreglement, das über das Gesetzesminimum hinausgeht.

Lohnfortzahlung: Was gilt, wenn du wegen deines Kindes zu Hause bleibst?

Die Lohnfortzahlung bei Abwesenheit wegen eines kranken Kindes richtet sich nach Art. 324a OR (Obligationenrecht). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir den Lohn während einer «beschränkten Zeit» weiterzuzahlen — genau wie bei eigener Krankheit.

Dauer der Lohnfortzahlung

Die Dauer hängt von der Anzahl Dienstjahre ab. In der Praxis verwenden die Gerichte sogenannte Skalen:

Dienstjahre Berner Skala Basler Skala Zürcher Skala
1. Jahr 3 Wochen 3 Wochen 3 Wochen
2. Jahr 1 Monat 2 Monate 8 Wochen
3. Jahr 2 Monate 2 Monate 9 Wochen
4. Jahr 2 Monate 3 Monate 10 Wochen
5.–9. Jahr 3 Monate 3 Monate je +1 Woche/Jahr
10.+ Jahr je +1 Monat/5 Jahre je +1 Monat/5 Jahre je +1 Woche/Jahr

Hinweis: Diese Skalen gelten für alle Abwesenheiten nach Art. 324a OR zusammen — also eigene Krankheit, krankes Kind, Militärdienst etc. kumuliert innerhalb eines Dienstjahres.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung (KTG), die die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzt. Typische Leistung: 80 % des Lohns während 720 Tagen, meist nach einer Wartefrist von 30–90 Tagen. Auch Abwesenheiten wegen kranker Kinder werden hierüber abgerechnet. Ob du KTG-versichert bist, siehst du in deinem Arbeitsvertrag oder fragst du bei der HR-Abteilung nach.

Langfristig krankes Kind: Betreuungsentschädigung (EO)

Wenn dein Kind nicht nur eine Grippe hat, sondern schwer erkrankt — zum Beispiel an Krebs, einer schweren Verletzung oder einer anderen gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigung —, greift seit Juli 2021 ein besonderer Schutz:

Betreuungsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO)

Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen (98 Tage). Diese Tage können innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden — am Stück oder aufgeteilt.

Voraussetzungen:

  • Das Kind ist unter 18 Jahre alt
  • Es liegt eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vor (ärztlich bestätigt)
  • Mindestens ein Elternteil muss die Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um das Kind zu betreuen
  • Die Entschädigung beträgt 80 % des Lohns (wie bei der Mutterschaftsentschädigung), maximal CHF 220 pro Tag

Beide Elternteile können die 14 Wochen unter sich aufteilen. Der Anspruch besteht auch für Pflegeeltern, die ein formelles Pflegeverhältnis haben.

Wichtig: Diese Regelung gilt für schwere Erkrankungen, nicht für normale Kinderkrankheiten. Dein Kinderarzt oder deine Kinderärztin muss bestätigen, dass die Beeinträchtigung schwer ist.

Notfallbetreuung: Was tun, wenn beide Eltern arbeiten müssen?

Es gibt Situationen, in denen weder du noch dein/e Partner:in zu Hause bleiben könnt. Ein wichtiger Geschäftstermin, eine Prüfung, ein operativer Einsatz — manchmal geht es nicht anders. Für diese Fälle solltest du einen Plan B haben.

Grosseltern und Familiennetzwerk

Die erste Anlaufstelle für die meisten Schweizer Familien sind die Grosseltern. Laut dem Bundesamt für Statistik betreuen Grosseltern in der Schweiz rund 160'000 Kinder regelmässig — und noch mehr im Notfall. Sprich frühzeitig mit deinen Eltern oder Schwiegereltern darüber, ob sie im Krankheitsfall einspringen könnten.

SRK Kinderbetreuung zu Hause

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) bietet in vielen Kantonen den Dienst «Kinderbetreuung zu Hause» an. Ausgebildete Betreuerinnen kommen zu dir nach Hause und kümmern sich um dein krankes Kind, während du arbeiten gehst. Die Kosten liegen je nach Kanton bei CHF 5–12 pro Stunde — deutlich günstiger als ein Lohnausfall. Die Buchung erfolgt oft kurzfristig, idealerweise am Vorabend.

Private Notfall-Nanny-Dienste

Es gibt verschiedene Agenturen, die kurzfristig Notfall-Nannys vermitteln. Die Kosten sind höher (CHF 30–50 pro Stunde), dafür bekommst du in der Regel innerhalb weniger Stunden eine erfahrene Betreuungsperson. Manche Agenturen bieten auch Abo-Modelle an, bei denen du einen Jahresbeitrag zahlst und im Notfall prioritär vermittelt wirst.

Arbeitgeber mit Notfallbetreuung

Einige grössere Arbeitgeber in der Schweiz bieten eigene Notfall-Kinderbetreuung an oder haben Vereinbarungen mit externen Anbietern. Frag bei deiner HR-Abteilung nach, ob es in deinem Unternehmen ein solches Angebot gibt. Es ist auch sinnvoll, dieses Thema beim nächsten Mitarbeitergespräch anzusprechen — je mehr Eltern nachfragen, desto eher wird ein solches Angebot geschaffen.

Praktische Tipps für berufstätige Eltern

Ein krankes Kind ist nie planbar. Aber du kannst dich vorbereiten, damit der Stresslevel im Ernstfall etwas tiefer bleibt:

  • Hab immer einen Plan B parat: Kläre im Voraus mit Grosseltern, Nachbarn oder Freunden, wer im Notfall einspringen könnte. Lege eine Liste mit Telefonnummern an — nicht erst wenn es soweit ist.
  • Kommuniziere offen mit deinem Arbeitgeber: Eltern, die offen über ihre Betreuungssituation sprechen, stossen in der Regel auf Verständnis. Wer sich immer «durchmogelt», riskiert Vertrauensverlust. Sag frühzeitig Bescheid und biete an, Arbeit wenn möglich von zu Hause aus zu erledigen.
  • Kinderarzt-Nummer griffbereit halten: Speichere die Nummer deiner Kinderarztpraxis im Handy. Viele Praxen haben Telefonzeiten am Morgen, in denen du dich beraten lassen und bei Bedarf ein Arztzeugnis bekommen kannst.
  • Notfall-Apotheke zu Hause: Fieberzäpfchen (Paracetamol oder Ibuprofen, altersgerecht dosiert), Elektrolytlösung bei Durchfall, Fieberthermometer, Nasentropfen (Kochsalzlösung) und ein Kühlpack sollten immer vorrätig sein.
  • Homeoffice-Regelung klären: Besprich mit deinem Arbeitgeber, ob und unter welchen Bedingungen du im Krankheitsfall deines Kindes von zu Hause arbeiten kannst. Das ist keine ideale Lösung (ein krankes Kind braucht Aufmerksamkeit), kann aber helfen, wenn dein Kind auf dem Weg der Besserung ist.
  • Mit dem/der Partner:in abwechseln: Teilt euch die Betreuungstage gerecht auf. Das entlastet nicht nur den einzelnen, sondern signalisiert auch beiden Arbeitgebern, dass die Verantwortung geteilt wird.

Was passiert, wenn dein Kind in der Kita krank wird?

Nicht jedes kranke Kind fällt morgens auf. Manchmal zeigen sich Symptome erst im Laufe des Kita-Tages. In diesem Fall folgen die meisten Kitas einem standardisierten Ablauf:

Der typische Ablauf

  1. Symptome erkennen: Die Betreuungsperson bemerkt, dass dein Kind Fieber hat, erbricht oder sich offensichtlich unwohl fühlt.
  2. Kind separieren: Dein Kind wird von der Gruppe getrennt und in einem ruhigen Bereich betreut — für sein Wohlbefinden und zum Schutz der anderen Kinder.
  3. Eltern kontaktieren: Du wirst telefonisch informiert. Die Kita erwartet in der Regel, dass du innerhalb von 1 bis 2 Stunden dein Kind abholen kommst. Manche Kitas kontaktieren auch die Notfallkontaktperson, wenn du nicht erreichbar bist.
  4. Dokumentation: Der Vorfall wird im Tagesbericht oder im digitalen System der Kita dokumentiert. Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit informiert die Kita-Leitung ggf. den kantonsärztlichen Dienst.

Was du tun solltest

  • Immer erreichbar sein: Sorge dafür, dass die Kita dich oder eine Notfallkontaktperson jederzeit erreichen kann.
  • Notfallkontakte aktuell halten: Grosseltern, Nachbarn oder andere Vertrauenspersonen als Zweitkontakt hinterlegen — mit deren Einverständnis.
  • Schnell reagieren: Kitas haben begrenzte Kapazitäten, um ein krankes Kind individuell zu betreuen. Versuche, so schnell wie möglich zu kommen.
  • Keine Diskussion vor Ort: Wenn die Kita entscheidet, dass dein Kind abgeholt werden muss, akzeptiere das. Die Betreuungspersonen handeln im besten Interesse aller Kinder in der Gruppe.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich mein Kind mit leichtem Schnupfen in die Kita bringen?

Ja, in der Regel schon. Ein leichter Schnupfen ohne Fieber und ohne starke Beeinträchtigung ist kein Grund, zu Hause zu bleiben — sonst wäre in den Wintermonaten kaum ein Kind in der Kita. Achte aber darauf, dass dein Kind fit genug ist, um am Alltag teilzunehmen, und informiere die Betreuungsperson über die Symptome.

Muss mein Arbeitgeber mir glauben, dass mein Kind krank ist?

Ab dem ersten Tag kann dein Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen. In der Praxis ist es bei einem einzelnen Tag oft nicht nötig, aber um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich ein ärztliches Attest — besonders bei wiederholten Abwesenheiten. Das Zeugnis muss nicht die Diagnose deines Kindes enthalten, sondern nur bestätigen, dass du zur Betreuung benötigt wirst.

Was, wenn mein Arbeitgeber Druck macht, weil ich wegen meines Kindes fehle?

Das Recht auf Abwesenheit bei Krankheit des Kindes ist gesetzlich verankert. Dein Arbeitgeber darf dir daraus keinen Nachteil entstehen lassen — weder eine Kündigung noch eine Abmahnung allein wegen der Ausübung dieses Rechts sind zulässig. Wenn du Druck erlebst, wende dich an deine Gewerkschaft, eine Rechtsberatung oder die kantonale Schlichtungsbehörde.

Kann ich Homeoffice machen, statt freizunehmen?

Das hängt von deinem Arbeitgeber und der Art deiner Tätigkeit ab. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Homeoffice. Wenn dein Kind aber auf dem Weg der Besserung ist und dein Arbeitgeber einverstanden ist, kann Homeoffice eine pragmatische Lösung sein. Beachte aber: Wenn dein Kind wirklich krank ist, kannst du nicht gleichzeitig produktiv arbeiten und es betreuen. In diesem Fall ist ein freier Tag die ehrlichere — und für alle bessere — Lösung.

Muss ich als Vater Ferien nehmen, wenn mein Kind krank ist?

Nein. Das Recht auf bezahlte Abwesenheit gilt ausdrücklich für beide Elternteile, unabhängig vom Geschlecht. Du musst keine Ferientage opfern, wenn dein Kind krank ist. Dieses Recht steht dir als Vater genauso zu wie als Mutter.

Weiterführende Ratgeber

Hier findest du weitere hilfreiche Artikel rund um Kinderbetreuung und den Familienalltag:


Ein krankes Kind stellt den Alltag auf den Kopf — aber du bist besser gewappnet, als du denkst. Kenne deine Rechte, sprich offen mit deinem Arbeitgeber und hab einen Notfallplan in der Tasche. Und vergiss nicht: Diese Phase geht vorbei. Mit jedem überstandenen Infekt wird das Immunsystem deines Kindes stärker.

Quellen: Arbeitsgesetz (ArG), Obligationenrecht (OR), Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), kibesuisse, Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK). Letzte Aktualisierung: Februar 2026.

«Switzerland has one of the most expensive childcare systems in the world. Transparency on costs and availability is the first step towards better work-life balance.»

Mathias Scherer
Founder, maus.kids

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