Kinderbetreuung im Kanton BE
Alle Betreuungsangebote im Kanton BE
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Freie Plätze
| Betreuungsform | Kosten (ohne Subventionen) | Kosten (mit Subventionen) |
|---|---|---|
| Kita, Ganztag | CHF 100–130 pro Tag | Deutlich reduziert (einkommensabh.) |
| Spielgruppe, Halbtag | CHF 14–20 pro Halbtag | Selten subventioniert |
| Tagesmutter (über Verein) | CHF 5–10 pro Stunde | Einkommensabhängig |
Betreuungsgutscheine senken die Kosten abhängig vom massgebenden Einkommen. Bei Paaren ist ein Mindest-Arbeitspensum von 120 % nötig.
Kinderbetreuung im Kanton Bern
Der Kanton Bern setzt auf ein besonderes Modell: Betreuungsgutscheine. Statt dass die Gemeinde die Kita direkt subventioniert, erhalten berechtigte Eltern einen Gutschein, den sie bei jeder zugelassenen Kita oder Tagesfamilienorganisation einlösen können. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Vermögen der Familie.
Betreuungsgutscheine im Kanton Bern
Der Kanton Bern arbeitet mit Betreuungsgutscheinen (Subjektfinanzierung): Du erhältst einen Gutschein von der Gemeinde und löst ihn bei einer zugelassenen Kita ein. Du zahlst nur die Differenz.
Voraussetzungen:
- Beide Elternteile erwerbstätig (bei Paaren: mind. 120 % Gesamtpensum, bei Alleinerziehenden: mind. 20 %)
- Massgebendes Einkommen unter CHF 160'000
- Wohnsitz in einer teilnehmenden Gemeinde im Kanton Bern
So funktioniert es:
- Du meldest dein Kind bei einer zugelassenen Kita oder Tagesfamilienorganisation an
- Du beantragst den Betreuungsgutschein bei deiner Gemeinde
- Der Gutschein wird direkt mit der Kita verrechnet — du zahlst nur die Differenz
Wichtig: Nicht alle Gemeinden im Kanton Bern bieten Betreuungsgutscheine an. Frag bei deiner Gemeinde nach.
Stadt Bern: Hat zusätzlich eigene Subventionen neben dem kantonalen System.
Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungspflicht im Kanton Bern:
- Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
- Tagesfamilienorganisationen (TFO) brauchen seit 2024 eine kantonale Bewilligung
- Zuständige Behörde: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
Steuerabzug im Kanton Bern
Beim Kanton Bern kannst du Kinderbetreuungskosten wie folgt abziehen:
| Bundessteuer | Kantonssteuer BE | |
|---|---|---|
| Maximalbetrag pro Kind/Jahr | CHF 10'100 | CHF 8'000 |
| Altersgrenze | Unter 14 Jahre | Unter 14 Jahre |
| Voraussetzung | Erwerbstätigkeit beider Eltern | Erwerbstätigkeit beider Eltern |