Kinderbetreuung im Kanton BS

Alle Betreuungsangebote im Kanton BS

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Anbieter

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Kitas

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Freie Plätze

BetreuungsformKosten (ohne Subventionen)Kosten (mit Subventionen)
Kita, GanztagCHF 110–140 pro TagMax. CHF 1'600/Monat (Vollzeit)
Ab dem 3. KindKostenlos (bei Vollzeitplatz ≤ CHF 2'934/Mt.)
Spielgruppe, HalbtagCHF 15–25 pro HalbtagVergünstigung möglich
Tagesmutter (über Verein)CHF 5–11 pro StundeEinkommensabhängig

Basel-Stadt hat schweizweit die grosszügigsten Kita-Subventionen. Eltern mit Anspruch auf Betreuungsbeiträge zahlen max. CHF 1'600/Monat für Vollzeitbetreuung.

Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt ist der Vorreiter bei der Elternentlastung: Seit 2024 zahlen berechtigte Familien maximal CHF 1'600 pro Monat für einen Vollzeitplatz. Für das dritte Kind und jedes weitere Geschwister ist die Betreuung sogar kostenlos. Ausserdem gilt die obligatorische frühe Deutschförderung für Kinder mit wenig Deutschkenntnissen.

Subventionen & Betreuungsbeiträge

Basel-Stadt arbeitet mit Betreuungsbeiträgen (Objektfinanzierung): Die Fachstelle Tagesbetreuung zahlt einen Beitrag direkt an die Kita. Eltern zahlen die Differenz, gedeckelt bei CHF 1'600/Monat.

Anspruch auf Betreuungsbeiträge:

  • Steuerbares Einkommen + 10 % Vermögen − Freibeträge < CHF 150'000
  • Freibeträge: CHF 37'500 (Alleinerziehende), CHF 10'000 (pro Kind)

3. Kind kostenlos: Für das dritte und jedes weitere Geschwisterkind ist die Betreuung kostenlos, sofern der Vollzeitplatz nicht mehr als CHF 2'934/Monat kostet.

Obligatorische frühe Deutschförderung: Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen, müssen im Jahr vor dem Kindergarten an mindestens 3 Halbtagen pro Woche eine deutschsprachige Spielgruppe, Kita oder Tagesfamilie besuchen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzliche Grundlagen

Bewilligungspflicht im Kanton Basel-Stadt:

  • Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
  • Verfassung Basel-Stadt, § 11 Abs. 2: Recht auf familienergänzende Betreuung
  • Zuständige Behörde: Fachstelle Tagesbetreuung

Steuerabzug im Kanton Basel-Stadt

Beim Kanton Basel-Stadt kannst du Kinderbetreuungskosten wie folgt abziehen:

Bundessteuer Kantonssteuer BS
Maximalbetrag pro Kind/Jahr CHF 10'100 CHF 10'000
Altersgrenze Unter 14 Jahre Unter 14 Jahre
Voraussetzung Erwerbstätigkeit beider Eltern Erwerbstätigkeit beider Eltern

Wichtig: Subventionen und Betreuungsbeiträge werden von den abzugsfähigen Kosten abgezogen. Du kannst nur die Kosten abziehen, die du tatsächlich selbst bezahlt hast.

Fachstelle Tagesbetreuung Basel-Stadt https://www.bs.ch/themen/bildung-und-kinderbetreuung/kinderbetreuung
Kita-Verzeichnis Basel-Stadt https://www.bs.ch/themen/bildung-und-kinderbetreuung/kinderbetreuung/kita
Obligatorische Deutschförderung https://www.bs.ch/themen/bildung-und-kinderbetreuung/kinderbetreuung/spielgruppen
kibesuisse https://www.kibesuisse.ch/