Kinderbetreuung im Kanton BS
Alle Betreuungsangebote im Kanton BS
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Freie Plätze
| Betreuungsform | Kosten (ohne Subventionen) | Kosten (mit Subventionen) |
|---|---|---|
| Kita, Ganztag | CHF 110–140 pro Tag | Max. CHF 1'600/Monat (Vollzeit) |
| Ab dem 3. Kind | — | Kostenlos (bei Vollzeitplatz ≤ CHF 2'934/Mt.) |
| Spielgruppe, Halbtag | CHF 15–25 pro Halbtag | Vergünstigung möglich |
| Tagesmutter (über Verein) | CHF 5–11 pro Stunde | Einkommensabhängig |
Basel-Stadt hat schweizweit die grosszügigsten Kita-Subventionen. Eltern mit Anspruch auf Betreuungsbeiträge zahlen max. CHF 1'600/Monat für Vollzeitbetreuung.
Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt
Basel-Stadt ist der Vorreiter bei der Elternentlastung: Seit 2024 zahlen berechtigte Familien maximal CHF 1'600 pro Monat für einen Vollzeitplatz. Für das dritte Kind und jedes weitere Geschwister ist die Betreuung sogar kostenlos. Ausserdem gilt die obligatorische frühe Deutschförderung für Kinder mit wenig Deutschkenntnissen.
Subventionen & Betreuungsbeiträge
Basel-Stadt arbeitet mit Betreuungsbeiträgen (Objektfinanzierung): Die Fachstelle Tagesbetreuung zahlt einen Beitrag direkt an die Kita. Eltern zahlen die Differenz, gedeckelt bei CHF 1'600/Monat.
Anspruch auf Betreuungsbeiträge:
- Steuerbares Einkommen + 10 % Vermögen − Freibeträge < CHF 150'000
- Freibeträge: CHF 37'500 (Alleinerziehende), CHF 10'000 (pro Kind)
3. Kind kostenlos: Für das dritte und jedes weitere Geschwisterkind ist die Betreuung kostenlos, sofern der Vollzeitplatz nicht mehr als CHF 2'934/Monat kostet.
Obligatorische frühe Deutschförderung: Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen, müssen im Jahr vor dem Kindergarten an mindestens 3 Halbtagen pro Woche eine deutschsprachige Spielgruppe, Kita oder Tagesfamilie besuchen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungspflicht im Kanton Basel-Stadt:
- Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
- Verfassung Basel-Stadt, § 11 Abs. 2: Recht auf familienergänzende Betreuung
- Zuständige Behörde: Fachstelle Tagesbetreuung
Steuerabzug im Kanton Basel-Stadt
Beim Kanton Basel-Stadt kannst du Kinderbetreuungskosten wie folgt abziehen:
| Bundessteuer | Kantonssteuer BS | |
|---|---|---|
| Maximalbetrag pro Kind/Jahr | CHF 10'100 | CHF 10'000 |
| Altersgrenze | Unter 14 Jahre | Unter 14 Jahre |
| Voraussetzung | Erwerbstätigkeit beider Eltern | Erwerbstätigkeit beider Eltern |
Wichtig: Subventionen und Betreuungsbeiträge werden von den abzugsfähigen Kosten abgezogen. Du kannst nur die Kosten abziehen, die du tatsächlich selbst bezahlt hast.