Kinderbetreuung im Kanton LU
Alle Betreuungsangebote im Kanton LU
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Freie Plätze
| Betreuungsform | Kosten (ohne Subventionen) | Kosten (mit Subventionen) |
|---|---|---|
| Kita, Ganztag | CHF 100–130 pro Tag | Via Betreuungsgutscheine reduziert |
| Spielgruppe, Halbtag | CHF 14–22 pro Halbtag | Selten subventioniert |
| Tagesmutter (über Verein) | CHF 5–10 pro Stunde | Einkommensabhängig |
Die Stadt Luzern bietet Betreuungsgutscheine an. Weitere Gemeinden im Kanton haben eigene Subventionsmodelle.
Kinderbetreuung im Kanton Luzern
Der Kanton Luzern arbeitet in der Stadt Luzern und weiteren Gemeinden mit Betreuungsgutscheinen. Ein neues kantonales Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) soll ein einheitliches Subventionssystem schaffen. Das Angebot an Kitas und Tagesfamilien ist in der Stadt Luzern gut, in ländlichen Gebieten teils begrenzt.
Subventionen & Vergünstigungen
Im Kanton Luzern gibt es verschiedene Subventionsmodelle je nach Gemeinde:
Stadt Luzern:
- Betreuungsgutscheine für Familien mit Wohnsitz in der Stadt Luzern
- Einkommens- und vermögensabhängig
- Antrag bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft
- Betreuungsgutschein-Rechner auf der Website der Stadt Luzern verfügbar
Weitere Gemeinden:
- Horw, Kriens, Emmen und weitere Gemeinden haben eigene Subventionsmodelle
- Erkundige dich direkt bei deiner Wohngemeinde
Ein neues kantonales Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) befindet sich in Ausarbeitung und soll ein einheitliches System schaffen.
Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungspflicht im Kanton Luzern:
- Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
- Tagesfamilien: Meldepflicht über die Gemeinde
- Zuständige Behörde: Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG)
Steuerabzug im Kanton Luzern
Beim Kanton Luzern kannst du Kinderbetreuungskosten wie folgt abziehen:
| Bundessteuer | Kantonssteuer LU | |
|---|---|---|
| Maximalbetrag pro Kind/Jahr | CHF 10'100 | CHF 12'000 |
| Altersgrenze | Unter 14 Jahre | Unter 14 Jahre |
| Voraussetzung | Erwerbstätigkeit beider Eltern | Erwerbstätigkeit beider Eltern |