PAVO: Pflegekinderverordnung für Anbieter

PAVO einfach erklärt: Die Pflegekinderverordnung für Betreuungsanbieter

Wenn du in der Schweiz Kinder betreuen willst — sei es in einer Kita, als Tagesfamilie oder in einer Spielgruppe — kommst du an der PAVO nicht vorbei. Die «Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern» (SR 211.222.338) ist das zentrale Regelwerk, das bestimmt, wann du eine Bewilligung brauchst, was du erfüllen musst und wer dich kontrolliert.

Der Name ist irreführend: Die PAVO regelt nicht nur die Aufnahme von Pflegekindern im klassischen Sinn, sondern betrifft alle Formen der familienergänzenden Betreuung. Dieser Ratgeber erklärt dir die PAVO verständlich, praxisnah und mit konkreten Beispielen.


Was ist die PAVO?

Die PAVO ist eine Bundesverordnung, die seit 1978 in Kraft ist und seither mehrfach revidiert wurde (letzte grössere Revision: 2014). Sie regelt:

  • Wer Kinder ausserhalb der Familie betreuen darf
  • Unter welchen Bedingungen eine Bewilligung erteilt wird
  • Wer die Aufsicht führt
  • Welche Melde- und Bewilligungspflichten gelten

Rechtsgrundlage

Die PAVO stützt sich auf Art. 316 ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch), der besagt, dass die Aufnahme von Pflegekindern einer Bewilligung und Aufsicht bedarf. Der Bund setzt den Rahmen — die Kantone sind für die Umsetzung zuständig und können strengere Regeln erlassen.

Wichtig: Die PAVO ist ein Minimalstandard. Jeder Kanton hat eigene Ausführungsbestimmungen, die über die PAVO hinausgehen können. Informiere dich immer beim Kanton, in dem du tätig bist.


Für wen gilt die PAVO?

Die PAVO gilt für alle Formen der Betreuung von Kindern ausserhalb des eigenen Familienverbands:

Betreuungsform PAVO relevant? Bewilligung nötig?
Kindertagesstätte (Kita) Ja Ja, immer
Tagesfamilie Ja Ja, ab best. Anzahl Kinder (kantonal)
Spielgruppe Ja (je nach Kanton) Teils ja, teils Meldepflicht
Nanny bei der Familie zu Hause Bedingt In der Regel nein (1 Kind/1 Familie)
Pflegefamilie (Langzeit) Ja Ja, immer
Tagesferien- und Ferienbetreuung Ja (je nach Dauer) Kantonal unterschiedlich
Au-pair Nein (separates Recht) Nein (Arbeitsrecht)

Bewilligungspflicht: Die Schwellenwerte

Die PAVO unterscheidet zwischen Meldepflicht und Bewilligungspflicht. Die genauen Schwellenwerte legt jeder Kanton fest.

Kitas und Krippen

Für den Betrieb einer Kindertagesstätte brauchst du immer eine kantonale Bewilligung — unabhängig von der Grösse. Die Bewilligungsbehörde ist je nach Kanton unterschiedlich (meist das Amt für Jugend und Berufsberatung, die KESB oder ein kantonales Sozialamt).

Tagesfamilien

Die PAVO sieht eine Bewilligungspflicht für Tagesfamilien vor, die regelmässig entgeltlich Kinder betreuen. Die kantonalen Schwellenwerte variieren:

Kanton Bewilligungspflicht ab Aufsichtsbehörde
Zürich Ab 1 Kind regelmässig, wenn nicht über Organisation Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB)
Bern Ab 1 Kind (über Tagesfamilienorganisation geregelt) Kantonales Jugendamt
Luzern Ab 1 Kind regelmässig Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Basel-Stadt Ab 1 Kind Erziehungsdepartement
St. Gallen Ab 1 Kind entgeltlich Amt für Soziales
Aargau Ab 1 Kind regelmässig Kantonaler Sozialdienst
Waadt Ab 1 Kind Office de l'accueil de jour des enfants
Genf Ab 1 Kind Service d'autorisation et de surveillance de l'accueil de jour

Tipp: Wenn du einer anerkannten Tagesfamilienorganisation (z. B. Verein Tagesfamilien, kibesuisse-Mitglied) angeschlossen bist, übernimmt diese oft die Bewilligungsformalitäten und Qualitätskontrolle für dich. Das vereinfacht den Prozess erheblich.

Spielgruppen

Bei Spielgruppen ist die Situation uneinheitlich. Einige Kantone behandeln Spielgruppen wie Kitas (Bewilligungspflicht), andere verlangen nur eine Meldung, wieder andere haben gar keine spezifischen Regeln.

Der Schweizerische Spielgruppen-LeiterInnen-Verband (SSLV) empfiehlt, dass Spielgruppenleiterinnen eine anerkannte Ausbildung absolvieren. Kantonale Vorgaben findest du beim SSLV oder bei deiner kantonalen Fachstelle.


Was wird bei der Bewilligung geprüft?

Die Bewilligungsbehörde prüft verschiedene Aspekte, bevor sie eine Betriebsbewilligung erteilt. Die genauen Anforderungen variieren kantonal, aber folgende Punkte werden fast überall geprüft:

1. Eignung der Betreuungspersonen

  • Fachliche Qualifikation: Für Kita-Leitungen wird in der Regel ein HF-Diplom oder FaBe EFZ mit Berufserfahrung verlangt. Für Tageseltern genügt oft der kibesuisse-Grundkurs.
  • Persönliche Eignung: Strafregisterauszug und Sonderprivatauszug (Auskunft über Tätigkeitsverbote im Umgang mit Kindern) sind obligatorisch.
  • Gesundheitliche Eignung: Manche Kantone verlangen ein ärztliches Zeugnis.

2. Räumlichkeiten

  • Platzverhältnisse: Mindestens 5–6 m² pro Kind (kantonal unterschiedlich)
  • Sicherheit: Steckdosensicherungen, Treppengitter, Fensterriegel, keine giftigen Pflanzen
  • Hygiene: Küche, Sanitärräume, Wickelmöglichkeiten
  • Aussenbereich: Garten oder nahegelegener Spielplatz
  • Brandschutz: Fluchtweg, Feuerlöscher, Rauchmelder gemäss kantonaler Brandschutzvorschriften

3. Betriebskonzept

  • Pädagogisches Konzept: Wie wird die Betreuung gestaltet?
  • Tagesstruktur: Ablauf eines typischen Betreuungstags
  • Betreuungsschlüssel: Anzahl Kinder pro Betreuungsperson
  • Notfallkonzept: Was passiert bei Unfällen, Krankheit, Feuer?
  • Ernährungskonzept: Verpflegung, Allergien, Hygiene

4. Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt bei Schäden an Kindern oder Dritten
  • Unfallversicherung (UVG): Für das Personal obligatorisch

Einen ausführlichen Leitfaden zum Bewilligungsprozess findest du in unserem Ratgeber Bewilligung für Kinderbetreuung.


Aufsichtspflicht der Kantone: Was wird kontrolliert?

Nach der Erteilung der Bewilligung ist die Sache nicht erledigt. Die kantonale Aufsichtsbehörde führt regelmässige Kontrollen durch — angekündigt und unangekündigt.

Was wird bei Kontrollen geprüft?

  • Einhaltung des Betreuungsschlüssels
  • Zustand der Räumlichkeiten und Sicherheit
  • Qualifikation des Personals (sind alle Strafregisterauszüge aktuell?)
  • Einhaltung des Betriebskonzepts
  • Führung der Anwesenheitslisten
  • Umgang mit den Kindern (Beobachtung)
  • Dokumentation (Betreuungsverträge, Notfallpläne, Medikamentenabgabe)

Frequenz der Kontrollen

  • Kitas: Typischerweise alle 1–3 Jahre, je nach Kanton und Einrichtungsgrösse
  • Tagesfamilien: Jährlich oder alle 2 Jahre durch die Tagesfamilienorganisation und/oder die kantonale Behörde
  • Spielgruppen: Unterschiedlich — von regelmässigen Kontrollen bis hin zu keiner systematischen Aufsicht

Was passiert bei Verstössen?

  • Mängelliste: Die Behörde gibt dir eine Frist, die Mängel zu beheben
  • Auflagen: Zusätzliche Bedingungen werden an die Bewilligung geknüpft
  • Suspendierung: In schweren Fällen kann die Bewilligung vorübergehend entzogen werden
  • Entzug: Bei gravierenden Verstössen wird die Bewilligung dauerhaft entzogen

Kantonale Unterschiede: Ein Flickenteppich

Die grösste Herausforderung der PAVO ist die kantonale Umsetzung. Was in Zürich gilt, kann in Bern ganz anders sein. Hier einige Beispiele für kantonale Besonderheiten:

  • Zürich: Sehr detaillierte Vorgaben, eigenes Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), Bewilligung durch das AJB
  • Bern: Kantonales Kinderbetreuungsgesetz in Ausarbeitung, bisher starke Rolle der Gemeinden
  • Basel-Stadt: Fortschrittliches System mit obligatorischer Deutschförderung im Vorkindergartenalter
  • Luzern: Betreuungsgutschein-System, enge Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden
  • Waadt: Eigenes kantonales Gesetz (LAJE), Bewilligung durch kantonale Fachstelle
  • Genf: Strengste Regulierung, detaillierte Vorgaben zu Platzverhältnissen und Personal

Tipp: Kontaktiere als allererstes die zuständige kantonale Fachstelle. Die Mitarbeitenden dort kennen die konkreten Anforderungen und helfen dir, den Bewilligungsprozess zu verstehen.


PAVO und Kita: Was Kitas erfüllen müssen

Für Kitas gelten die strengsten Anforderungen. Hier eine zusammenfassende Checkliste:

  • Betriebsbewilligung beim Kanton beantragt und erhalten
  • Leitung mit anerkannter Qualifikation (HF-Diplom oder gleichwertig)
  • Personal mit Fachausbildung gemäss kantonalen Vorgaben
  • Strafregister- und Sonderprivatauszüge für alle Mitarbeitenden
  • Räumlichkeiten gemäss kantonalen Mindestvorgaben (m² pro Kind, Sicherheit)
  • Betriebskonzept mit pädagogischem Konzept, Tagesstruktur, Notfallplan
  • Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen
  • Betreuungsschlüssel gemäss kantonaler Verordnung eingehalten
  • Meldung bei der Gemeinde (je nach Kanton)
  • Brandschutzkonzept genehmigt durch Feuerschutzpolizei

Den gesamten Gründungsprozess beschreiben wir im Ratgeber Kita gründen in der Schweiz.


PAVO und Tagesfamilien: Wann brauchst du eine Bewilligung?

Als Tagesfamilie betreust du Kinder bei dir zu Hause. Die PAVO regelt klar: Wer regelmässig und entgeltlich Kinder betreut, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, braucht eine Bewilligung.

Typischer Ablauf

  1. Kontakt mit Tagesfamilienorganisation: In den meisten Kantonen musst du einer anerkannten Organisation angeschlossen sein (z. B. Verein Tagesfamilien deiner Region)
  2. kibesuisse-Grundkurs absolvieren (5 Tage, ca. CHF 600–900)
  3. Hausbesuch durch die Organisation oder Behörde
  4. Strafregisterauszug und Sonderprivatauszug einreichen
  5. Bewilligung/Anerkennung erhalten
  6. Regelmässige Begleitung durch die Organisation (Erfahrungsaustausch, Weiterbildung)

Mehr dazu im Ratgeber Tagesmutter werden.


Häufige Fragen zur PAVO

Muss ich als Nanny eine Bewilligung nach PAVO haben?

In der Regel nicht, wenn du ein Kind einer einzelnen Familie bei dieser Familie zu Hause betreust. Betreust du aber Kinder aus mehreren Familien gleichzeitig oder bei dir zu Hause, kann eine Bewilligungspflicht entstehen.

Was kostet das Bewilligungsverfahren?

Die Gebühren variieren je nach Kanton: CHF 0 (kostenlos) bis CHF 2'000 für Kitas. Tagesfamilienbewilligungen sind meist kostenlos, wenn du über eine Organisation arbeitest.

Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?

Für Kitas: 3–12 Monate, je nach Kanton und Komplexität. Für Tagesfamilien: 4–8 Wochen. Plane genügend Vorlaufzeit ein.

Kann die Bewilligung entzogen werden?

Ja, bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Auflagen. Typische Gründe: Unterschreitung des Betreuungsschlüssels, Sicherheitsmängel, fehlende Qualifikation des Personals. In der Regel erhältst du zuerst eine Frist zur Nachbesserung.

Was passiert, wenn ich ohne Bewilligung betreue?

Das ist illegal und kann mit Bussen und im Extremfall mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Ausserdem hast du keinen Versicherungsschutz. Melde deine Tätigkeit immer ordnungsgemäss an.

Gilt die PAVO auch für gelegentliches Babysitting?

Nein. Gelegentliches, unentgeltliches oder informelles Babysitting fällt nicht unter die PAVO. Die Verordnung greift bei regelmässiger, entgeltlicher Betreuung.


Fazit: Die PAVO ist dein Qualitätsnachweis

Die PAVO mag bürokratisch wirken, aber sie dient einem wichtigen Zweck: dem Schutz der Kinder. Eine erteilte Bewilligung zeigt Eltern, dass dein Angebot geprüft und für gut befunden wurde. Betrachte die PAVO nicht als Hindernis, sondern als Qualitätsnachweis, der dir hilft, Vertrauen aufzubauen.

Die wichtigsten Punkte:

  1. Informiere dich beim Kanton — die kantonale Fachstelle ist deine erste Anlaufstelle
  2. Plane genügend Zeit ein — das Bewilligungsverfahren dauert Wochen bis Monate
  3. Schliesse dich einer Organisation an — für Tagesfamilien vereinfacht das den Prozess enorm
  4. Halte deine Unterlagen aktuell — Strafregisterauszüge, Weiterbildungsnachweise, Versicherungspolicen
  5. Bereite dich auf Kontrollen vor — eine gut geführte Einrichtung hat nichts zu befürchten

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Quellen: PAVO — Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.222.338), Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 316 ZGB, kibesuisse — Verband Kinderbetreuung Schweiz, SSLV — Schweizerischer Spielgruppen-LeiterInnen-Verband, kantonale Fachstellen für familienergänzende Kinderbetreuung. Stand: Februar 2026.

«Die Schweiz hat eines der teuersten Kinderbetreuungssysteme der Welt. Transparenz bei Kosten und Verfügbarkeit ist der erste Schritt zu besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf.»

Mathias Scherer
Gründer, maus.kids

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