Als Nanny selbständig arbeiten: Was du wissen musst

Als Nanny selbständig arbeiten: Was du wissen musst

Du liebst die Arbeit mit Kindern, möchtest dir deine Zeit frei einteilen und bist bereit, dein eigenes kleines Unternehmen aufzubauen? Dann könnte die Selbständigkeit als Nanny genau das Richtige für dich sein. Immer mehr Betreuungspersonen in der Schweiz wagen diesen Schritt — und profitieren von höherer Flexibilität, besseren Verdienstmöglichkeiten und der Freiheit, selbst zu entscheiden, mit welchen Familien sie arbeiten.

Aber Selbständigkeit bedeutet auch Verantwortung: Du kümmerst dich um Versicherungen, Steuern, Verträge und Kundenakquise. Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch alles, was du wissen musst, um als selbständige Nanny in der Schweiz erfolgreich durchzustarten.


Nanny als Beruf: Angestellt vs. selbständig

Bevor du den Schritt in die Selbständigkeit wagst, solltest du den Unterschied zwischen den beiden Modellen verstehen — denn er hat weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Anstellung: Die Familie ist deine Arbeitgeberin

Wenn du bei einer Familie angestellt bist, übernimmt diese die Rolle der Arbeitgeberin. Das bedeutet:

  • Die Familie meldet dich bei der AHV-Ausgleichskasse an
  • Die Familie zahlt den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungen
  • Die Familie schliesst die Unfallversicherung (UVG) für dich ab
  • Du erhältst einen Lohnausweis und hast Anspruch auf Ferien, Feiertage und Lohnfortzahlung bei Krankheit

Mehr dazu erfährst du im Ratgeber Nanny anstellen in der Schweiz.

Selbständigkeit: Du bist deine eigene Chefin

Als Selbständige bist du keine Arbeitnehmerin, sondern eine Unternehmerin. Das heisst:

  • Du stellst den Familien Rechnungen
  • Du bist selbst für alle Sozialversicherungen verantwortlich
  • Du hast keinen Anspruch auf Ferien, Feiertage oder Lohnfortzahlung (ausser du versicherst dich)
  • Du trägst das unternehmerische Risiko — aber du bestimmst auch deine Tarife und Arbeitszeiten

Wann bist du wirklich selbständig?

Das ist eine entscheidende Frage, denn nicht jede Person, die sich «selbständig» nennt, wird von der SVA (Sozialversicherungsanstalt) auch als solche anerkannt. Die AHV-Ausgleichskasse prüft anhand konkreter Kriterien:

Kriterium Angestellt Selbständig
Anzahl Auftraggeber Nur eine Familie Mehrere Familien gleichzeitig
Weisungsgebundenheit Familie bestimmt Ablauf Du bestimmst, wie du arbeitest
Eigene Infrastruktur Arbeit im Haushalt der Familie Eigenes Spielmaterial, eigene Buchhaltung
Wirtschaftliches Risiko Kein Risiko (fester Lohn) Risiko (Auftragslage schwankt)
Auftreten nach aussen Als Mitarbeiterin Unter eigenem Namen, mit Profil, Website etc.
Eigene Rechnung Nein (Lohnabrechnung) Ja (Rechnungsstellung)

Wichtig: Arbeitest du nur für eine einzige Familie, wird die SVA dich in der Regel als Scheinselbständige einstufen — mit unangenehmen Konsequenzen: Die Familie müsste rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitgeberin nachzahlen. Stelle sicher, dass du mindestens zwei bis drei Familien gleichzeitig betreust.


SVA-Anmeldung: Schritt für Schritt

Der erste offizielle Schritt in die Selbständigkeit ist die Anmeldung bei der kantonalen SVA (Sozialversicherungsanstalt) bzw. AHV-Ausgleichskasse.

So gehst du vor

  1. Antrag stellen: Kontaktiere die SVA deines Wohnkantons und stelle einen Antrag auf Anerkennung als Selbständigerwerbende. Das Formular findest du auf der Website deiner kantonalen Ausgleichskasse.
  2. Unterlagen einreichen: Typischerweise brauchst du:
    • Kopie deines Ausweises
    • Beschreibung deiner Tätigkeit
    • Nachweis mehrerer Auftraggeber (Verträge, Rechnungen)
    • Ggf. Visitenkarten, Website, Profil auf maus.kids
  3. Prüfung durch die SVA: Die Kasse prüft, ob du die Kriterien der Selbständigkeit erfüllst. Das dauert in der Regel 2–6 Wochen.
  4. Bestätigung erhalten: Nach positiver Prüfung erhältst du eine Bestätigung und wirst als Selbständigerwerbende registriert.

AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständige

Als Selbständigerwerbende zahlst du deine Sozialversicherungsbeiträge selbst — und zwar den vollen Satz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen). Die Beiträge sind einkommensabhängig:

Reineinkommen pro Jahr AHV/IV/EO-Beitragssatz
Bis CHF 9'800 Sinkende Beitragsskala (ab 5,371 %)
CHF 9'800 – CHF 58'800 Sinkende Skala (5,371 % bis 10,0 %)
Ab CHF 58'800 10,0 %

Dazu kommen Beiträge an die FAK (Familienausgleichskasse) und Verwaltungskosten. Rechne insgesamt mit ca. 10–12 % deines Reineinkommens.

Tipp: Die SVA schickt dir vierteljährlich oder jährlich eine Rechnung basierend auf einer Schätzung. Am Ende des Jahres erfolgt eine Abrechnung auf Basis deiner definitiven Steuererklärung. Lege also regelmässig Geld für die Sozialversicherungsbeiträge zur Seite — idealerweise 12–15 % jeder Einnahme.


Versicherungen: Was du brauchst

Als Selbständige musst du dich um deinen Versicherungsschutz selbst kümmern. Hier ein Überblick über die wichtigsten Versicherungen.

Obligatorische Versicherungen

Krankenversicherung (KVG) Die Grundversicherung ist in der Schweiz ohnehin obligatorisch. Daran ändert sich nichts.

Unfallversicherung (UVG) Als Selbständigerwerbende bist du nicht obligatorisch unfallversichert. Du musst dich freiwillig bei einem zugelassenen UVG-Versicherer (z. B. Suva, Zurich, AXA) versichern — oder die Unfalldeckung über deine Krankenkasse (KVG) einschliessen. Letzteres ist meist die einfachere Lösung für den Anfang.

Achtung: Ohne Unfallversicherung zahlst du bei einem Unfall während der Arbeit alle Kosten selbst — Arzt, Spital, Lohnausfall. Das kann schnell ruinös werden. Schliesse unbedingt eine Unfalldeckung ab!

Empfohlene Versicherungen

Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftpflicht ist nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Sie schützt dich, wenn einem Kind während deiner Betreuung etwas passiert — z. B. bei einem Sturz, einer Verletzung oder einem Sachschaden.

Versicherung Deckungssumme (empfohlen) Kosten (ca.)
Berufshaftpflicht CHF 3–5 Mio. CHF 200–500/Jahr
Privathaftpflicht (falls noch nicht vorhanden) CHF 5 Mio. CHF 100–200/Jahr

Manche private Haftpflichtversicherungen decken auch berufliche Tätigkeiten ab — prüfe deine bestehende Police. Im Zweifelsfall schliesse eine separate Berufshaftpflicht ab.

Krankentaggeldversicherung Als Selbständige hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Eine Krankentaggeldversicherung zahlt dir bei längerer Krankheit ein Taggeld (typisch: 80 % des entgangenen Einkommens). Die Kosten liegen bei ca. CHF 300–800/Jahr, je nach Wartefrist und versichertem Einkommen.

Berufliche Vorsorge (BVG) Als Selbständigerwerbende bist du nicht BVG-pflichtig. Du kannst dich aber freiwillig bei der Auffangeinrichtung BVG oder bei einer Stiftung versichern. Alternativ nutzt du die Säule 3a (maximal CHF 35'280/Jahr für Selbständige ohne Pensionskasse) für die Altersvorsorge.

Mehr zum Thema Versicherungen findest du im Ratgeber Versicherungen für Betreuungsanbieter.


Bewilligungspflicht: Brauchst du eine Bewilligung?

Ob du als selbständige Nanny eine Bewilligung brauchst, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab:

  • Betreuung bei der Familie zu Hause (1 Kind / 1 Familie): In der Regel keine Bewilligungspflicht nach PAVO (Pflegekinderverordnung)
  • Betreuung mehrerer Kinder aus verschiedenen Familien gleichzeitig: Ab einer bestimmten Anzahl Kinder (kantonal unterschiedlich, meist ab 2–3 Kinder) brauchst du eine Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde
  • Betreuung bei dir zu Hause: Wenn du Kinder bei dir zu Hause betreust, gelten die Regelungen für Tagesfamilien — dann brauchst du in den meisten Kantonen eine Bewilligung

Informiere dich bei deiner Gemeinde oder der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Einen vollständigen Überblick findest du in unserem Ratgeber Bewilligung für Kinderbetreuung.


Der Betreuungsvertrag: Was hineingehört

Auch als Selbständige brauchst du einen schriftlichen Vertrag mit jeder Familie. Anders als bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich hier um einen Dienstleistungsvertrag (Auftrag nach OR Art. 394 ff.).

Essenzielle Vertragsbestandteile

1. Vertragsparteien

  • Dein Name, Adresse, AHV-Nummer
  • Name und Adresse der Familie

2. Leistungsbeschreibung

  • Welche Kinder betreust du (Name, Alter)?
  • Welche Aufgaben übernimmst du (Betreuung, Mahlzeiten zubereiten, Abholdienst etc.)?
  • Was ist explizit ausgeschlossen (Haushalt, Einkaufen etc.)?

3. Betreuungszeiten

  • Feste Tage und Zeiten
  • Regelung bei Zusatzstunden
  • Mindest- und Maximalstunden

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

  • Stundenhonorar oder Pauschale
  • Zahlungsfrist (z. B. 30 Tage nach Rechnungsstellung)
  • Spesenpauschale (Verpflegung, Transport, Material)
  • Regelung bei kurzfristiger Absage durch die Familie

5. Absage- und Ausfallregelung

  • Ab wann ist eine Absage kostenpflichtig (z. B. weniger als 24 Stunden vorher)?
  • Was passiert bei Krankheit des Kindes oder deiner Krankheit?

6. Versicherungen

  • Hinweis auf deine Berufshaftpflichtversicherung
  • Klärung der Unfallversicherung

7. Kündigung

  • Kündigungsfrist (üblich: 1–2 Monate)
  • Regelung bei sofortiger Auflösung (z. B. bei Vertrauensbruch)

8. Vertraulichkeit

  • Schweigepflicht über Familienangelegenheiten
  • Regelung zu Fotos der Kinder

Tipp: Lass deinen Vertrag einmal von einer Rechtsberatung prüfen. Die einmalige Investition (ca. CHF 200–500) schützt dich langfristig vor Streitigkeiten.


Tarife: Was verdient eine selbständige Nanny?

Als Selbständige bestimmst du dein Honorar selbst. Dabei solltest du bedenken: Dein Stundenhonorar muss deutlich höher sein als ein Angestelltenlohn, weil du alle Sozialversicherungen, Versicherungen, Akquisezeit und administrative Arbeit selbst trägst.

Marktübliche Honorare in der Schweiz

Qualifikation Honorar pro Stunde (brutto)
Nanny ohne Fachausbildung, Einsteigerin CHF 30–35
Nanny mit Erfahrung (3+ Jahre) CHF 35–40
Nanny mit pädagogischer Ausbildung (FaBe, HF) CHF 40–50
Nanny mit Spezialqualifikation (Sprachen, Erste Hilfe, SEN) CHF 45–55

In Zürich, Genf und Basel liegen die Tarife tendenziell am oberen Ende. In ländlichen Regionen eher am unteren.

So kalkulierst du dein Honorar

Berechne deinen Mindesttarif anhand folgender Formel:

Gewünschter Nettoverdienst + Sozialversicherungen (12 %) + Versicherungen + Rücklagen (Ferien, Krankheit) + Akquise-/Adminzeit = Stundenhonorar

Beispielrechnung:

Position Betrag
Gewünschter Netto-Stundenverdienst CHF 28.00
+ AHV/IV/EO (12 %) CHF 3.35
+ Versicherungen (anteilig ca. CHF 2/Std.) CHF 2.00
+ Rücklagen für Ferien & Krankheit (ca. 15 %) CHF 4.20
+ Admin- und Akquisezeit (ca. 10 %) CHF 2.80
= Stundenhonorar CHF 40.35

Runde sinnvoll auf (z. B. CHF 40 oder CHF 42) und kommuniziere den Preis selbstbewusst. Dein Honorar ist fair — du bietest eine professionelle Dienstleistung.


Steuern und Buchhaltung

Als Selbständigerwerbende musst du dein Einkommen in der Steuererklärung deklarieren. Die gute Nachricht: Du kannst viele Berufsauslagen abziehen.

Was du abziehen kannst

  • Spielmaterial und Bastelbedarf
  • Fachliteratur und Weiterbildungskosten
  • Fahrtkosten zu den Familien (ÖV oder Kilometerentschädigung CHF 0.70/km)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Anteil Handy und Internet (soweit beruflich genutzt)
  • Beiträge an Berufsverbände
  • Kosten für Website, Profil, Visitenkarten
  • Buchhaltungssoftware oder Treuhänderkosten

Buchhaltung: So einfach wie möglich

Als selbständige Nanny mit einem Umsatz unter CHF 500'000/Jahr genügt eine einfache Buchhaltung (Einnahmen- und Ausgabenrechnung). Du brauchst:

  • Eine Liste aller Einnahmen (Rechnungen an Familien)
  • Eine Liste aller Ausgaben (Belege aufbewahren!)
  • Eine Zusammenfassung am Jahresende für die Steuererklärung

Eine einfache Excel-Tabelle oder eine Buchhaltungs-App genügt für den Anfang.

MWST: Musst du Mehrwertsteuer abrechnen?

Erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 bist du MWST-pflichtig. Als selbständige Nanny wirst du diese Schwelle in der Regel nicht erreichen. Bis dahin stellst du Rechnungen ohne MWST aus.


Familien finden: Marketing für selbständige Nannys

Die beste Qualifikation nützt dir nichts, wenn dich keine Familien finden. Als Selbständige bist du auch für dein Marketing verantwortlich.

1. Profil auf maus.kids

Der einfachste Weg, sichtbar zu werden: Erstelle ein Anbieterprofil auf maus.kids. Eltern suchen dort gezielt nach Nannys in ihrer Region. Dein Profil funktioniert wie eine Mini-Website mit Beschreibung, Fotos, Qualifikationen und Kontaktmöglichkeit.

2. Mund-zu-Mund-Propaganda

Der stärkste Kanal überhaupt. Bitte zufriedene Familien, dich weiterzuempfehlen.

3. Lokale Netzwerke

  • Kinderarztpraxen: Hinterlege deine Visitenkarte oder einen Flyer
  • Stillgruppen und Rückbildungskurse: Dort triffst du werdende Eltern
  • Quartiervereine und Familienzentren: Stell dich vor und biete einen Schnuppertag an

4. Social Media

Ein Instagram-Profil, auf dem du (datenschutzkonform!) Einblicke in deinen Betreuungsalltag gibst, kann helfen.


Weiterbildung: Was dich weiterbringt

  • Nothelferkurs für Kinder (Samariter, SRC): CHF 150–250
  • kibesuisse-Grundkurs für Tageseltern (5 Tage): CHF 600–900
  • Erste-Hilfe-Kurs Säuglinge und Kleinkinder: CHF 200–350
  • Sprachkurse: Zweisprachige Betreuung ist sehr gefragt

Einen Überblick über alle Ausbildungswege findest du im Ratgeber Ausbildungswege in der Kinderbetreuung.


Tagesfamilie statt Nanny? Die Alternative

Wenn du gerne bei dir zu Hause arbeitest statt bei den Familien, ist das Modell der Tagesfamilie möglicherweise besser geeignet. Als Tagesmutter betreust du Kinder in deinen eigenen Räumen.

Selbständige Nanny Tagesmutter
Arbeitsort Bei der Familie Bei dir zu Hause
Bewilligungspflicht Meist nicht (bei 1 Kind/Familie) Ja (kantonal geregelt)
Organisation Allein Oft über Tagesfamilienorganisation
Anzahl Kinder Meist 1–3 (einer Familie) Bis zu 5 gleichzeitig
Tarife CHF 30–50/Std. CHF 8–15/Std. (dafür mehrere Kinder)

Mehr dazu im Ratgeber Tagesmutter werden.


Checkliste: Selbständig als Nanny — die ersten Schritte

  • Mehrere Familien als Auftraggeber sicherstellen (mind. 2–3)
  • SVA-Anmeldung als Selbständigerwerbende bei der kantonalen Ausgleichskasse
  • Berufshaftpflichtversicherung abschliessen
  • Unfallversicherung klären (freiwilliges UVG oder KVG-Unfalldeckung)
  • Krankentaggeldversicherung prüfen
  • Säule 3a einrichten für Altersvorsorge
  • Betreuungsvertrag (Vorlage) erstellen und von Fachperson prüfen lassen
  • Tarife kalkulieren und festlegen
  • Buchhaltung einrichten (Excel oder App)
  • Profil auf maus.kids erstellen und optimieren
  • Nothelferkurs absolvieren (falls noch nicht vorhanden)
  • Strafregisterauszug und Sonderprivatauszug bereithalten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich als Nanny selbständig sein, wenn ich nur für eine Familie arbeite?

Nein, das wird von der SVA in der Regel nicht anerkannt. Du brauchst mehrere Auftraggeber, um als selbständig zu gelten. Arbeitest du nur für eine Familie, wirst du als Angestellte eingestuft.

Was passiert, wenn die SVA meine Selbständigkeit nicht anerkennt?

Dann bist du sozialversicherungsrechtlich eine Angestellte. Die Familien, für die du arbeitest, müssen die Arbeitgeberpflichten übernehmen (AHV-Anmeldung, UVG etc.). Gegebenenfalls werden Beiträge rückwirkend eingefordert.

Brauche ich eine Firma oder ein Einzelunternehmen?

Nein, du arbeitest in der Regel als Einzelunternehmung. Eine Eintragung im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch.

Kann ich gleichzeitig angestellt und selbständig sein?

Ja. Du kannst z. B. an zwei Tagen pro Woche bei einer Familie angestellt sein und an den anderen Tagen selbständig für weitere Familien arbeiten. Beide Einkommen werden separat abgerechnet.

Wie viel soll ich als Anfängerin verlangen?

Starte nicht zu tief. Ein Honorar von CHF 30–35/Stunde ist auch für Einsteigerinnen angemessen, wenn du deine Sozialversicherungen und Versicherungen davon bezahlen musst.


Fazit: Selbständig als Nanny — lohnend, aber mit Planung

Die Selbständigkeit als Nanny bietet dir Freiheit, faire Verdienstmöglichkeiten und die Möglichkeit, deinen Beruf nach deinen Vorstellungen zu gestalten. Der administrative Aufwand ist überschaubar, wenn du dich einmal sauber aufstellst.

Die wichtigsten Schritte:

  1. Sorge für mehrere Auftraggeber, damit du als selbständig anerkannt wirst
  2. Melde dich bei der SVA an und kläre deine Sozialversicherungen
  3. Schliesse eine Berufshaftpflicht ab — sie schützt dich im Ernstfall
  4. Kalkuliere dein Honorar realistisch — du bist es wert
  5. Werde sichtbar — auf maus.kids, in Kinderarztpraxen und über dein Netzwerk

Bereit, den Schritt zu wagen? Erstelle jetzt dein Anbieterprofil auf maus.kids und finde Familien in deiner Region, die genau dich suchen.


Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch), Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Obligationenrecht OR Art. 394 ff., PAVO — Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.222.338), kibesuisse — Verband Kinderbetreuung Schweiz. Stand: Februar 2026.

«Switzerland has one of the most expensive childcare systems in the world. Transparency on costs and availability is the first step towards better work-life balance.»

Mathias Scherer
Founder, maus.kids

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