Kinderbetreuung von der Steuer abziehen (Schweiz)

Viele Eltern verschenken jedes Jahr Hunderte oder Tausende Franken, weil sie die Betreuungskosten nicht oder nicht vollständig in der Steuererklärung geltend machen. Dieser Guide erklärt dir Schritt für Schritt, was du abziehen darfst, wie viel — und worauf du achten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst Kosten für Kita, Tagesmutter, Spielgruppe, Hort und Tagesschule abziehen
  • Beim Bund: bis CHF 10'100 pro Kind pro Jahr
  • Kantonal: je nach Kanton CHF 3'000 bis CHF 25'000
  • Voraussetzung: Die Betreuung findet statt, weil du arbeitest, in Ausbildung bist oder gesundheitlich eingeschränkt bist
  • Gilt für Kinder unter 14 Jahren
  • Du brauchst Belege (Rechnungen, Quittungen, Zahlungsnachweise)

Was genau ist abzugsfähig?

Ja, abzugsfähig:

  • Kita-/Krippen-Kosten (Taggelder, Monatspauschalen)
  • Kosten für eine Tagesmutter oder Tagesfamilie
  • Spielgruppen-Kosten (sofern wegen Erwerbstätigkeit)
  • Hort- und Tagesschul-Betreuungskosten
  • Kosten für eine Nanny oder Kinderfrau (als Arbeitgeberin)
  • Betreuung durch Grosseltern — wenn sie dafür bezahlt werden und es deklariert ist

Nein, nicht abzugsfähig:

  • Babysitter-Kosten für Freizeitaktivitäten (Kinoabend etc.)
  • Schulgebühren (Unterricht ≠ Betreuung)
  • Kosten, die durch Subventionen oder Gutscheine gedeckt sind
  • Eigenbetreuung (wenn du selbst zu Hause bleibst)
  • Verpflegungskosten, die separat ausgewiesen sind (teilweise)

Schritt-für-Schritt: So machst du's

Schritt 1: Belege sammeln

Sammle das ganze Jahr über alle Rechnungen und Zahlungsbelege. Was du brauchst:

  • Rechnungen der Kita / Tagesmutter / Spielgruppe (mit Zeitraum und Betrag)
  • Zahlungsnachweise (Kontoauszug, Einzahlungsbeleg)
  • Bei Nanny/Tagesmutter privat: Arbeitsvertrag + Lohnabrechnungen
  • Bestätigung über erhaltene Subventionen oder Gutscheine (muss abgezogen werden)
  • Nachweis der Erwerbstätigkeit (Lohnausweis reicht meist)

Tipp: Bitte deine Kita am Jahresende um eine Jahresbestätigung — ein Dokument, das den Gesamtbetrag, den Zeitraum und die Angaben zur Institution zusammenfasst. Die meisten Kitas erstellen das routinemässig.

Schritt 2: Abzugsfähigen Betrag berechnen

Gesamtkosten Betreuung im Jahr – Erhaltene Subventionen / Gutscheine – Allfällige Arbeitgeberbeiträge = Dein effektiver Aufwand (= abzugsfähiger Betrag)

Der abzugsfähige Betrag ist begrenzt durch den Höchstbetrag deines Kantons bzw. des Bundes.

Schritt 3: In der Steuererklärung eintragen

  • Bundessteuer: Rubrik «Kinderdrittbetreuungskosten» (max. CHF 10'100/Kind)
  • Kantonssteuer: Je nach Kanton in der entsprechenden Rubrik (Bezeichnung variiert)

Schritt 4: Belege einreichen oder aufbewahren

Manche Kantone verlangen, dass du die Belege mit der Steuererklärung einreichst. Andere prüfen stichprobenweise. In jedem Fall gilt: Bewahre alle Belege mindestens 10 Jahre auf.

Steuerabzug nach Kanton

Kanton Max. Abzug Kantonssteuer Altersgrenze Besonderheit
Zürich (ZH) CHF 25'000 14 Jahre Höchster Abzug schweizweit
Bern (BE) CHF 8'000 14 Jahre
Luzern (LU) CHF 12'000 14 Jahre
Basel-Stadt (BS) CHF 10'000 14 Jahre
Basel-Land (BL) CHF 10'000 14 Jahre
Aargau (AG) CHF 10'000 14 Jahre Ferienlager evt. auch abzugsfähig
St. Gallen (SG) CHF 10'100 14 Jahre
Zug (ZG) CHF 6'000 14 Jahre Tiefster Abzug unter Deutschschweizer Kantonen
Schwyz (SZ) CHF 6'000 14 Jahre
Thurgau (TG) CHF 10'100 14 Jahre

Wichtig: Diese Beträge können sich ändern. Prüfe immer die aktuelle Wegleitung zur Steuererklärung deines Kantons. Die offizielle Quelle ist das Steueramt deines Kantons.

Spezialfall: Grosseltern-Betreuung

Bezahlst du deine Eltern oder Schwiegereltern für die Betreuung deiner Kinder, kannst du diese Kosten grundsätzlich abziehen — wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Betreuung findet aufgrund deiner Erwerbstätigkeit statt
  • Die Grosseltern werden dafür bezahlt (nicht gratis)
  • Die Zahlungen sind dokumentiert (Quittungen, Überweisungen)
  • Die Grosseltern müssen das Einkommen in ihrer Steuererklärung deklarieren

Achtung: Barzahlungen ohne Quittung werden vom Steueramt nicht akzeptiert. Erstelle einen einfachen Quittungsblock oder überweise den Betrag.

Spezialfall: Nanny oder Au-Pair

Wenn du eine Nanny oder Kinderfrau privat anstellst, wirst du zur Arbeitgeberin. Das bedeutet:

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag nötig
  • Sozialversicherungsabgaben (AHV/IV/EO/ALV) abführen
  • Unfallversicherung abschliessen
  • Lohn über Lohnausweis deklarieren
  • Betreuungskosten sind abzugsfähig (inkl. Arbeitgeberbeiträge)

Rechenbeispiel

Familie Meier, Kanton Zürich:

  • 2 Kinder (2 und 4 Jahre), beide 3 Tage/Woche in der Kita
  • Kita-Kosten: CHF 2'200/Monat pro Kind = CHF 26'400/Kind/Jahr
  • Subvention Stadt Zürich: CHF 12'000/Kind/Jahr
  • Eigener Aufwand: CHF 14'400/Kind/Jahr

Steuerabzug:

  • Bundessteuer: CHF 10'100 x 2 Kinder = CHF 20'200 Abzug
  • Kantonssteuer ZH: CHF 14'400 x 2 Kinder = CHF 28'800 Abzug (max. CHF 25'000/Kind)

Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 30% ergibt das eine Steuerersparnis von rund CHF 10'000–14'000 pro Jahr.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 33 Abs. 3, Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) Art. 9 Abs. 2 lit. m. Letzte Aktualisierung: Februar 2026.

«Die Schweiz hat eines der teuersten Kinderbetreuungssysteme der Welt. Transparenz bei Kosten und Verfügbarkeit ist der erste Schritt zu besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf.»

Mathias Scherer
Gründer, maus.kids

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